Abgeordnetenbezüge

Karlsruhe verhandelt über Nebeneinkünfte der Politiker

“Sehr korrekt“: Bundestagspräsident Lammert

"Sehr korrekt": Bundestagspräsident Lammert

11. Oktober 2006 Das Bundesverfassungsgericht befaßt sich an diesem Mittwoch mit den im vergangenen Oktober in Kraft getretenen Neuregelungen zur Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkünften der Bundestagsabgeordneten. Neun Parlamentarier hatten ein Organstreitverfahren gegen den Bundestag und den Bundestagspräsidenten angestrengt: Friedrich Merz, Siegfried Kauder und Marco Wanderwitz (CDU), Wolfgang Götzer und Max Straubinger (CSU), Hans-Joachim Otto, Sibylle Laurischk und Heinrich Kolb (FDP) und Peter Danckert (SPD). Sie sind als Rechtsanwälte, als Diplom-Wirtschaftsingenieur, mittelständischer Unternehmer oder als selbständiger Handelsvertreter tätig.

Ihrer Ansicht nach bedeuten die Regelungen eine faktische Zugangssperre für Unternehmer, Freiberufler und andere Selbständige und griffen ohne Rechtfertigung in die Freiheit des Abgeordneten ein. Die Vorschriften verstießen gegen den Vorrang des Parlamentsgesetzes und gegen das Bestimmtheitsgebot. Sie verletzten die Vertraulichkeit der Beziehung von Anwalt und Mandant.

Klagt gegen Offenlegungspflicht: Friedrich Merz

Klagt gegen Offenlegungspflicht: Friedrich Merz

Auch die Veröffentlichung der angezeigten Angaben im Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages nach Stufen von monatlichen Einkünfte von 1000 bis 3500 Euro, von bis zu 7000 Euro und von mehr als 7000 Euro sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Die Unabhängigkeit des Abgeordneten werde nicht durch Einkünfte gefährdet, die er aus einer früher begonnenen Tätigkeit erziele.

Eines der letzten rot-grünen Gesetze

Auch die Regelung, nach der die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit des Abgeordneten stehe, greife ohne verfassungsrechtliche Rechtfertigung in die durch den Status der Freiheit geprägte Rechtsstellung des Abgeordneten ein. Der Gesetzgeber dürfe den Abgeordneten nicht vorgeben, wie viel Zeit sie für ihr Mandat zu verwenden hätten. Mit dem Status des Abgeordneten unvereinbar seien ferner die Sanktionsregeln. In der Verhandlung wird es auch darum gehen, inwieweit die neuen Regelungen überhaupt praktikabel sind.

Obwohl das Gesetz vorsieht, daß die Angaben binnen eines halben Jahres nach der Wahl veröffentlicht werden, was Ende März gewesen wäre, hat Bundestagspräsident Lammert (CDU) das unter Berufung auf das anhängige Verfahren noch nicht getan. Kritik daran wurde aus den Oppositionsfraktionen der Linken und vor allem der Grünen geäußert. Die Linksfraktion verweist darauf, sie habe nun von sich aus die entsprechenden Angaben auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Die Grünen-Fraktion startete eine Protestaktion mit Briefen der Abgeordneten an Lammert. Vor allem auf ihren Druck hin war das Gesetz im Sommer 2005 als eines der letzten von der damaligen rot-grünen Mehrheit gegen Union und FDP durch das Parlament gebracht worden - also auch gegen die Stimme Lammerts. Der Justitiar der Unionsfraktion, Gröhe, sagte dieser Zeitung, Lammert handele „sehr korrekt“.

Text: Mü./löw., F.A.Z., 11.10.2006, Nr. 236 / Seite 2
Bildmaterial: AP, ddp

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