Innere Sicherheit

„Online-Durchsuchungen müssen die Ausnahme bleiben“

„Die Szene arbeitet hochkonspirativ”

„Die Szene arbeitet hochkonspirativ”

06. Februar 2007 SPD-Politiker haben hohe gesetzliche Hürden für die polizeiliche Überwachung von Computern durch das Internet gefordert, setzen sich aber gleichwohl für eine gesetzliche Regelung der Online-Durchsuchungen ein. Das Bundskriminalamt, die Gewerkschaft der Polizei und die Opferorganisation „Weißer Ring“ bezeichneten Online-Durchsuchungen als unverzichtbar zur Bekämpfung der Schwerstkriminalität.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, sagte, die Ermittler dürften Online-Durchsuchungen nur auf Anordnung eines Richters anwenden. Darüber hinaus müsse der Verdächtige - anders als bislang - über den Zugriff benachrichtigt werden. „Online-Durchsuchungen müssen die Ausnahme bleiben“, sagte Wiefelspütz der „Berliner Zeitung“. „Der private Lebensbereich muss ein absolutes Tabu sein.“

„Aktionismus ist nicht angebracht“

Durch das Internet kann die Polizei heimlich Software einschleusen

Durch das Internet kann die Polizei heimlich Software einschleusen

Der schleswig-holsteinische Innenminister Ralf Stegner (SPD) warnte vor Schnellschüssen. „Gesetzgeberischer Aktionismus ist nicht angebracht“, sagte Stegner. Es könne nicht darum gehen, die Freiheiten der Bürger immer stärker zu beschränken. Stegner verwies darauf, dass die Polizei bereits jetzt über viele Möglichkeiten verfüge, Straftaten im Internet, wie etwa Kinderpornographie, zu verfolgen. „Die Hürden für Computer-Durchsuchungen müssen hoch sein.“

Auch der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), forderte enge Grenzen für den Einsatz solcher Mittel. Der Sorgfalt müsse jetzt mehr Gewicht beigemessen werden als der Schnelligkeit, sagte Edathy. „Wir begeben uns ja in ein ganz erhebliches Spannungsfeld. Das ist so ähnlich, als würde man heimlich das Tagebuch eines Menschen durchgucken. Die Leute haben ja auch ihre persönliche Korrespondenz auf dem Rechner gespeichert.“ Der behördliche Zugriff auf Computer solle nur in besonderen Fällen ermöglicht werden, etwa bei einem dringenden Tatverdacht auf Vorbereitung eines terroristischen Anschlages.

Schäuble will Tempo machen

Der Bundesgerichtshof hatte am Montag entschieden, dass Computer verdächtiger Personen nicht heimlich online ausgeforscht werden dürfen, weil es dafür derzeit keine rechtliche Grundlage gebe. Als Konsequenz aus dieser Entscheidung will die Bundesregierung nun so schnell wie möglich ein neues Gesetz erlassen, um die Praxis zu legalisieren. Das kündigten sowohl Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) als auch die Innenpolitischen Sprecher von Union und SPD, Bosbach und Wiefelspütz, an.

Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Zierke, sagte am Dienstag im Deutschlandradio Kultur, die Polizei benötige zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität auch die Online-Durchsuchung. „Es ist nicht so, dass die Menschen in Deutschland davor Angst haben müssen, jetzt durch den Staat in einer Weise überwacht zu werden, die nicht den Rechtsgrundsätzen entspricht. 99,9 Prozent der Menschen werden von dieser Maßnahme überhaupt nicht betroffen sein“, sagte Zierke. Die Strafverfolgungsbehörden dürften nicht hinter den technischen Fortschritt zurückfallen, wenn „skrupellose Kriminelle“ ins Internet auswichen und dort kriminelle Handlungen vorbereiteten.

„Die Szene arbeitet hochkonspirativ“

„Wir finden heute im Internet Bombenbauanleitungen, Aufträge für die Durchführung von Anschlägen, die Rekrutierung junger Menschen zum Dschihad“, sagte Zierke. „Das Internet ist das entscheidende Kommunikationsmittel des internationalen Terrorismus, und die Szene arbeitet hochkonspirativ, das heißt sie arbeitet verdeckt, sie verschlüsselt, anonymisiert.“ Für die Polizei sei es heute „fast unmöglich“, mit verdeckten Ermittlern in die Milieus einzudringen.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, äußerte sich ähnlich. Heimliche Online-Durchsuchungen seien auch erforderlich, „um den Täter nicht aufmerksam zu machen“, wenn man etwa die Verbreitung von Kinderpornographie verfolge. Das müsse natürlich unter strengen rechtsstaatlichen Kriterien erfolgen wie etwa bei der Telefonüberwachung.

„Schluss mit Wenn und Aber“

Die Verbrechensopfer-Organisation „Weißer Ring“ kritisierte, dass Bedenkenträger die Nutzung moderner Technik bei der Verbrechensbekämpfung verhinderten. Sprecher Helmut Rüster sagte: „Wenn ein moderner Rechtsstaat wehrhaft gegen kriminelle Machenschaften vorgehen will, dann muss endlich Schluss sein mit diesem Wenn und Aber.“

Gesetzeslücken müssten unverzüglich geschlossen werden, damit die Sicherheitsorgane Kriminellen nicht ständig hinterherliefen. „Wir reden hier nicht im luftleeren Raum“, sagte Rüster. „Die Opfer haben Anspruch auf Aufklärung mit allen zur Verfügung stehenden Methoden.“

Text: FAZ.NET
Bildmaterial: ddp

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