Bericht des Bundesrechnungshofs

Ein-Euro-Jobs werden missbraucht

08. Mai 2008 Ein-Euro-Jobs sind kein geeignetes Mittel, Erwerbslose zurück auf den Arbeitsmarkt zu bringen. Vielmehr verdrängen sie reguläre Arbeitsverhältnisse. Für drei von vier geförderten Hartz IV-Empfängern bringen sie zudem „keine messbaren Integrationsfortschritte“. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesrechnungshof in seinem neuen Bericht zur „Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende“, der der F.A.Z. vorliegt. In zwei Dritteln dieser „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“, die die Grundsicherungsstellen für die Empfänger von Arbeitslosengeld II schaffen dürfen, seien die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt, berichtet die Bonner Finanzkontrollbehörde.

Meistens handele es sich bei den geförderten Tätigkeiten um reguläre Aufgaben der öffentlichen Hand. Mit den Ein-Euro-Jobs sollten somit reguläre „Arbeitskräfte eingespart oder ein haushaltsbedingter Personalmangel ausgeglichen werden“. In sechs von zehn Fällen habe die Verwaltung neben der Entschädigung eine „monatliche Maßnahmepauschale von mindestens 200 Euro je Teilnehmer gezahlt, selbst wenn nur einfachste Tätigkeiten zu erledigen waren. Es handelte sich dabei überwiegend um eine Mitnahme von Fördermitteln.“

„Auf ein Mindestmaß beschränken“

Auch sonst weist die Eingliederung von Hartz-IV-Empfängern erhebliche Mängel auf. Einen lockeren Umgang mit Geld kritisiert der Rechnungshof ferner im Hinblick auf die „freien Eingliederungsleistungen“. Dieses Instrument, das gegenwärtig an Bedeutung gewinnt, erlaubt der Hartz-IV-Verwaltung, über die bekannten arbeitsmarktpolitischen Instrumente hinaus, Förderansätze zu schaffen, um den Bedürfnissen der Arbeitssuchenden gerecht zu werden. 2007 flossen hier 600 Millionen Euro.

Der Rechnungshof moniert, die meisten Grundsicherungsstellen gewährten die Mittel nicht für innovative Förderung. Vielmehr hätten sie den Förderumfang nur „unzulässig erweitert“: So habe die Verwaltung bei Lohnkostenzuschüssen an Arbeitgeber darauf verzichtet, diese nach Förderende zur Weiterbeschäftigung zu verpflichten. Vor außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen hätten sie es unterlassen, die Eignung der Jugendlichen zu überprüfen.

Die FDP-Haushaltspolitikerin Claudia Winterstein forderte angesichts dieser Missstände, das Dickicht der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen müsse dringend durchforstet werden. „Die Ein-Euro-Jobs müssen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Die Bundesregierung hat das viel zu lange hinausgezögert.“

Im Schnitt 3,2 Gespräche pro Jahr

Insgesamt stellt der Rechnungshof fest, die Qualität der Vermittlung und des Fallmanagements in der Hartz-IV-Verwaltung überzeuge auch drei Jahre nach Inkrafttreten der Neuregelung nicht. Die „Dienstleistungsqualität“ müsse steigen. Dafür müssten die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesarbeitsministerium sorgen. Die Integration Arbeitssuchender auf dem Arbeitsmarkt sowie der Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente durch die örtlichen Grundsicherungsstellen hätten sich nicht wesentlich verbessert.

Sie dauere viel zu lange, die Beratung sei zu sporadisch und zu wenig auf den Einzelfall zugeschnitten. Der Rechnungshof betont, seine Kritik sei „weitgehend unabhängig davon, in welcher Organisationsform die Leistungen erbracht werden“, ob in Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagentur und Kommunen oder von kommunalen Trägern.

Der Rechnungshof kritisiert, im Durchschnitt müsse ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger neun Wochen auf ein „qualifiziertes Erstgespräch“ beim Arbeitsvermittler warten. Die schriftliche Eingliederungsvereinbarung, bis zu der durchschnittlich sogar 16 Wochen vergingen, sei zu wenig auf den Einzelfall zugeschnitten und daher für den Arbeitssuchenden keine Hilfe. Beratungsgespräche fänden viel zu selten statt. Mit Langzeitarbeitslosen würden im Schnitt nur 3,2 Gespräche im Jahr geführt. „Diese Kontaktdichte ließ es nicht zu, den Eingliederungsprozess ausreichend zu steuern.“

Nach kurzer Zeit zurück in der Arbeitslosigkeit

Schon früher hatte der Rechnungshof bemängelt, die Eingliederungserfolge bei Hartz-IV-Empfängern hinkten hinterher. So führten Beschäftigungsmaßnahmen in der Arbeitslosenversicherung in der Hälfte der Fälle zur Integration in sozialversicherungspflichtige Arbeit, im Hartz-IV-Bereich liege die Eingliederungsquote nur bei 18 Prozent. Jeder Vierte, der aus Hartz IV in Arbeit komme, beziehe schon nach drei Monaten wieder Arbeitslosengeld II, nach einem Jahr jeder zweite.

Der Rechnungshof empfiehlt, die Qualitätssicherung durch standardisierte Überprüfung der Aufgabenerfüllung voranzutreiben. Dabei scheide jedoch die „auch notwendige Einflussnahme“ auf die kommunalen Träger der Hartz-IV-Verwaltung aus, da hier der Bund nicht einwirken könne und die Länder nur eine Rechtsaufsicht ausübten und die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns nicht überprüften. Eine bessere Aufgabenerledigung setzt nach Ansicht des Rechnungshofs voraus, dass die Aufgaben enger mit der Finanzierungszuständigkeit verknüpft würden.



Text: enn. / F.A.Z.
Bildmaterial: ddp, Sick / F.A.Z.

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