Bundesverfassungsgericht

Richter lehnen Eilantrag gegen hessisches Rauchverbot ab

Seit dem 1. Oktober 2007 gilt in Hessen das Rauchverbot in Gaststätten

Seit dem 1. Oktober 2007 gilt in Hessen das Rauchverbot in Gaststätten

30. Januar 2008 Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals einen Eilantrag gegen eines der inzwischen in elf Bundesländern geltenden Rauchverbote in Gaststätten abgelehnt. Das Karlsruher Gericht wies den Eilantrag eines Rauchers aus Hessen gegen das seit dem 1. Oktober für hessische Lokale geltende Nichtraucherschutzgesetz in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss ab.

Ein vorläufiger Stopp des Verbots ist aus Sicht der Karlsruher Richter nicht erforderlich. Dem Mann drohten keine „schweren Nachteile“, wenn er zunächst eine abschließende Entscheidung des Gerichts im Hauptsacheverfahren abwarten muss. Weil die Richter im Eilverfahren lediglich Vor- und Nachteile eines Aufschubs gegeneinander abwägen, ist damit noch keine Vorentscheidung über die Verfassungsmäßigkeit von Rauchverboten gefallen.

Der Beschwerdeführer - starker Raucher und Stammgast in einer Gaststätte - sieht sich durch das Rauchverbot grundgesetzwidrig eingeschränkt. Die 1. Kammer des Ersten Senats stufte seine Nachteile als eher gering ein. Er sei bis zum Abschluss des Verfahrens weder generell am Rauchen noch am Besuch von Gaststätten gehindert - nur dürfe er eben nicht beim Besuch von Kneipen und Restaurants rauchen.

Text: FAZ.NET mit dpa
Bildmaterial: ASSOCIATED PRESS

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