Das war doch ein Zitat der Legislative, oder? "Ein jugendlicher Täter müsse nur dann eine Strafe befürchten, wenn er eine Zwangslage des Opfers bewusst für sexuelle Zwecke ausnutze". Ich hatte den Artikel so verstanden, dass Sexualkontakte nicht strafbar seien... was bedeutet, dass diese, mit Ausnahme der Zwangslage, gar keine Täter sind. Hier würde ich mir seitens der Redaktion deutlicher zu machen, ob es sich um ein Zitat handelt oder um eine redaktionelle Auslegung der Sachlage.