17. Februar 2007 Worüber streitet sich die Union eigentlich? Über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie? Mitnichten. Beruf und Familie waren schon immer vereinbar und werden es weiterhin bleiben. Von jeher haben Männer (die gehören wohl auch zur Familie) und auch Frauen im Haus und außer Haus gearbeitet und - trotzdem? - Kinder bekommen und großgezogen. Weder die Menschheit noch die CDU und die CSU stehen vor einer prinzipiellen Neuigkeit.
Würde der Streitpunkt genauer formuliert, dann wäre der Streit leichter zu lösen. Es geht darum, ob eine höhere Zahl von Kinderbetreuungsplätzen eine höhere Zahl von Geburten nach sich zieht oder ob auch noch anderes zu berücksichtigen ist, um den demographischen Trend umzukehren. Nur mit dieser sachlichen Überhöhung ist überhaupt eine Zuständigkeit der Bundesfamilienministerin für Krippen und Horte herbeizureden. Geht es lediglich um die zeitweilige Unterbringung der Kinder während der Arbeitszeit der Eltern, dann ist - gerade im Sinne der Föderalismusreform I - der Bund überhaupt nicht zuständig: reine Ländersache. So schnell werden die Errungenschaften der großen Koalition Lügen gestraft.
Für die innerfamiliäre Alternative
Damit aber ist der Streit in der Union noch nicht beigelegt, denn auch in der Bundestagsfraktion prallen die Überzeugungen aufeinander. Frau von der Leyen und viele junge Abgeordnete - und so mancher Ministerpräsident - halten es für notwendig, den Eltern Wahlfreiheit zu garantieren; Frau Falk und die konservativen Familienpolitiker kämpfen lediglich darum, den Eltern nicht nur die Freiheit der Wahl zwischen verschiedenen Betreuungseinrichtungen, sondern auch zwischen der Fremdbetreuung und der innerfamiliären Betreuung zu geben.
Der Streit ist überhaupt nur interessant, weil es um die Verteilung von Geld geht. Seit sich die Idee kostenloser Kindergartenplätze durchzusetzen begonnen hat, fragen sich die zu Hause erziehenden Eltern, ob - analog zu den Kosten der Kindergärtnerinnen und des Kindergartens - nicht auch sie einen Anspruch auf eine gewisse Aufwandsentschädigung haben. Tatsächlich muss dem Staat jedes Kind gleich viel wert sein - zumindest so lange nicht eine Kindergartenpflicht vorgeschrieben und damit mittelbar die elterliche Betreuung für zweitrangig erklärt wird. Das aber würde einen noch mächtigeren Streit in der Union und in ganz Deutschland nach sich ziehen.
Text: F.A.Z., 17.02.2007, Nr. 41 / Seite 1
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