01. April 2008 Am Montag ist die Frist für die Innenminister der Bundesländer abgelaufen, dem Bundesinnenministerium Materialien für ein neues NPD-Verbotsverfahren vorzulegen. Bis Ende März hatte Bundesinnenminister Schäuble (CDU) den Ländern Zeit gegeben, um auf Initiative der SPD noch einmal Chancen und Risiken eines zweiten NPD-Verbotsantrags vor dem Bundesverfassungsgericht auszuloten. Die SPD-Innenminister Schleswig-Holsteins, Bremens, Berlins, Sachsen-Anhalts und Rheinland-Pfalz’ hatten dafür im November eigens eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen gemeinsamen Bericht verfassen sollte, und die Unions-Innenminister zur Mitarbeit daran eingeladen.
Doch die unionsregierten Länder haben nicht nur davon abgesehen, sich an dieser Arbeitsgruppe zu beteiligen – etliche von ihnen weigern sich überhaupt, noch einmal Material über die NPD zusammenzutragen und dem Bundesinnenministerium vorzulegen. Darunter sind etwa Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Der baden-württembergische Innenminister Rech sagte der F.A.Z.: Weil der Landesverband der NPD hier sehr passiv auftritt, haben wir uns nicht an der Materialsammlung beteiligt.“
Kaum Erfolgsaussichten
Aber auch der gemeinsame Bericht der SPD-Arbeitsgruppe lässt über die Frist hinaus auf sich warten: Aus Schleswig-Holstein, das die Gruppe leitet, hieß es am Montag: Wir brauchen noch ein paar Tage.“ Bis zur nächsten Innenministerkonferenz am 17. und 18. April solle der Bericht jedoch fertig sein. Bisher steht das Thema aber noch nicht einmal auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung. Die meisten unionsregierten Länder rechnen dem Vorhaben keinerlei Erfolgsaussichten zu. Mehr noch: Intern wird die ganze Diskussion über ein Verbot der rechtsextremistischen Partei von einigen Beteiligten sogar als Scheindiskussion“ bezeichnet. Zwar wird die NPD in allen Bundesländern als verfassungsfeindlich eingestuft, doch so lange sich die Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts nicht ändere, werde es auch keine Bewegung in der Sache geben, lautet die Einschätzung in der Rechtsabteilung eines CDU-Innenministeriums, die so oder ähnlich von den meisten anderen Innenministern geteilt wird.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das erste Verfahren 2003 mit der Begründung eingestellt, durch die Beschäftigung von V-Leuten in den NPD-Vorständen sei nicht eindeutig zu klären, ob die Aktionen der Rechtsextremisten nicht auch durch den Verfassungsschutz mitgesteuert würden. Für einen auch nur halbwegs aussichtsreichen neuen Verbotsantrag müssten die Länder also künftig auf die Zusammenarbeit mit V-Leuten in den Vorständen verzichten – so zumindest lautet die allgemeine Auffassung. Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein hatten darum schon im November mitgeteilt, keine V-Leute mehr einzusetzen.
Die Rolle der V-Leute
Um zu wissen, was die NPD vorhat, brauche ich keine V-Leute in ihren Vorständen“, sagte der Berliner Innensenator Körting (SPD) dieser Zeitung, denn die NPD trägt ja das, was sie verfassungsfeindlich propagiert, völlig offen zur Schau.“ Auch müsse man sich einmal klarmachen, was das für Leute sind. Das sind ja nicht etwa Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, die dort eingeschleust worden wären, sondern aktive NPD-Mitglieder, die sich für ihre Informationen vom Verfassungsschutz bezahlen lassen.“ Aus seiner Sicht verbiete es sich für einen Rechtsstaat, mit Leuten zusammenzuarbeiten, die unseren Staat kaputtmachen wollen. Damit macht man sich schmutzig“.
Für solche moralischen Argumente haben sich die unionsregierten Länder bisher wenig offen gezeigt. Sie teilen zwar die Einschätzung der NPD als extremistisch und verfassungsfeindlich – die V-Leute aus den Vorständen abziehen wollen sie aber nicht. Der bayerische Innenminister Herrmann (CSU) stellte gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung klar: Damit es keine Missverständnisse gibt: Ich würde ein Verbot sehr begrüßen und stehe dem Vorhaben der SPD-Länder nicht im Wege. Wir werden mit Interesse sehen, was sie an neuem Material zusammentragen. Die V-Leute abzuziehen, und das für mindestens zwei Jahre, bis ein neues Verbotsverfahren weit genug gediehen wäre, halte ich aber für mehr als fahrlässig.“ Ähnlich äußerten sich auch der hessische Innenminister Bouffier und der baden-württembergische Innenminister Rech.
Zuschüsse für extremistische Vereine?
Da all diese Positionen in den Ländern schon seit langem so bestehen, hatten sich die Innenminister auf ihrer Konferenz im vergangenen Dezember auch gleich auf ein Ausweichverfahren geeinigt: Neben einem etwaigen Verbotsverfahren sollten die Finanzquellen der NPD zum Versiegen gebracht werden. Gemeint war damit zunächst Geld aus rechtsextremen Vereinen oder parteinahen Stiftungen, das der NPD zugute kommen könnte. Rechtsextremistischen Vereinen dürfe keine Gemeinnützigkeit zugesprochen werden, die Spenden steuerlich abzugsfähig machte, hieß es damals. Auch dürfe die NPD keine staatlichen Finanzhilfen über parteinahe Stiftungen erhalten.
Die Abgabenordnung enthält jetzt schon Regelungen, wonach ein verfassungsfeindlicher Verein nicht als gemeinnützig anerkannt werden kann. Entsprechende Informationen bekommen die Finanzämter aus den Innenministerien. Auch gibt es bisher keine NPD-nahen Stiftungen in den Ländern, die Haushaltsmittel beantragt hätten. In einigen Ländern, etwa in Sachsen, könnte es jedoch durchaus einmal dazu kommen.
Steigende Einnahmen der NPD
Dort ist es nach dem Haushaltsplan Voraussetzung, dass die jeweilige Partei mindestens zwei Wahlperioden lang im sächsischen Landtag vertreten ist, bevor ein parteinaher Verein oder eine Stiftung Mittel aus dem Landeshaushalt erhalten kann. In Sachsen hatte sich 2005 ein Bildungswerk für Heimat und nationale Identität e.V.“ gegründet, für das die NPD-Fraktion nach eigener Ankündigung Zuschüsse in Höhe von 770.000 Euro beantragen will. So könnte es sich tatsächlich erweisen, dass einige Landesgesetze geändert werden müssten – mit den entsprechenden Schwierigkeiten, nicht-extremistische Stiftungen davon auszunehmen.
Der damalige IMK-Vorsitzende Körting (SPD) will aber noch weiter gehen: Er zielt direkt auf die staatliche Parteienfinanzierung – und damit auf den größten Posten in den Einnahmen der NPD. 2005 hatte die Partei rund 1,2 Millionen Euro an staatlichen Mitteln erhalten – 42 Prozent ihrer Einnahmen insgesamt. 2006 waren es nach einem Bericht, den Körting im Dezember vorlegte, schon 1.376.678 Euro.
Gekürzte Parteienfinanzierung
Das Parteienprivileg bedeutet meiner Meinung nach nicht, dass die Grundrechte oder die Menschenwürde in Frage stellende Propaganda mit unseren Steuergeldern finanziert werden muss“, sagte Körting der F.A.Z. Er denke darüber nach, immer dann, wenn die Partei Geld für verfassungsfeindliche Zwecke ausgibt, einen Malus zu verhängen“. Wenn die NPD etwa einen Flyer drucke, auf dem sie zu Propagandazwecken einen dunkelhäutigen deutschen Nationalspieler abbilde, könnte ihre Parteienfinanzierung um 30.000 oder 40.000 Euro“ gekürzt werden, schlägt Körting vor.
Nach seiner Ansicht könne das Parteiengesetz so geändert werden, ohne das Parteienprivileg zu verletzen. Eine Partei, die die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr als demokratischen und sozialen Bundesstaat haben will, die nicht mehr will, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und vom Volk in Wahlen und Abstimmungen gewählt wird, die verlässt doch den Auftrag, den Parteien nach dem Grundgesetz haben. Und damit verlässt sie auch die Finanzierung.“ Ob sich die Innenminister auf ihrer nächsten Sitzung mit diesen Finanzierungsfragen befassen werden, steht derzeit noch nicht fest.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Christian Thiel/F.A.Z., dpa