Neue Erkenntnisse über den Mord an Siegfried Buback?

RAF-Terror

Offensive 2007

Während Bundespräsident Köhler das Gnadengesuch Christian Klars prüft, kommen neue Details über den Mord an Siegfried Buback ans Licht der Öffentlichkeit. Muss ein Teil der Geschichte der RAF umgeschrieben werden? Von Majid Sattar und Markus Wehner.

Lesermeinungen zum Beitrag

23. April 2007 22:41

An dieser Stelle möchte ich auch mal ein Lob loswerden!

Wilhelm Friedrich (WillyF)

Ähnliche Kritiken wie die soeben von mir gebrachte gebrachte wären in der SZ oder im Focus gnadenlos zensiert worden, was ich schon zum wiederholten Male erlebt habe, wenn dort hauseigene Journalisten - sachlich - kritisiert werden.

Es ist sehr erfrischend, dass die FAZ solche kritischen Kommentare aushält. Das unterscheidet sie nicht nur von fast allen Zeitungen in diesem Land, sondern auch vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der ebenfalls sehr mimosenhaft reagiert, wenn man dessen Berichterstattung kritisiert.

Also weiter so, auch wenn man manchmal unterschiedlicher Meinung ist!

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23. April 2007 20:39

Am Thema vorbei!

Wilhelm Friedrich (WillyF)

Soweit mir bekannt ist, stellt bisher niemand in Abrede, dass Klar zumindest den Fluchtwagen gefahren hat. Damit ist er aber Mittäter an der Ermordung Bubacks und als solcher auch zu Recht rechtskräftig verurteilt worden.

Das mögen Journalisten der FAZ oder Bubacks Angehörige anders sehen; zum Glück entscheiden aber nicht sie, sondern unabhängige Gerichte über die strafrechtlichen Konsequenzen einer Tat.

Es enttäuscht doch sehr, dass die FAZ nicht in der Lage ist, den Tatbeitrag Klars, der wie gesagt - zumindest im Steuern des Fluchtfahrzeugs bestand, juristisch sauber zu bewerten.

Etwas völlig anderes ist es, ob die (angeblich neuen) Erkenntnisse, die sich allerdings mit Bezichtigungen decken, die im Internet schon seit Jahren öffentlich zugänglich sind, weitere Täter be- oder entlasten. Das ist, soweit ich das richtig sehe, bei Wisniewski und Folkerts der Fall. Nur für diese kommt ein neues Ermittlungsverfahren bzw. aber ein Wiederaufnahmeverfahren in Betracht.

Diese rechtlich notwendige Unterscheidung zwischen der zu Recht erfolgten Verurteilung Klars und den neu eingeführten bzw. in Frage gestellten Tatbeiträgen Wisniewskis und Folkerts suche ich in Ihrem Artikel vergebens - sie wären allerdings juristisch nötig!

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