RAF-Terror

Offensive 2007

23. April 2007 Muss ein Teil der Geschichte der RAF umgeschrieben werden? Das legen angebliche Aussagen früherer RAF-Mitglieder nahe, die nun pünktlich zum 30. Jahrestag der „Offensive 77“, der tödlichen Anschläge auf führende Vertreter von Staat und Wirtschaft, an die Öffentlichkeit gelangt sind.

Warum Berichte über neue Erkenntnisse zu der Ermordung Generalbundesanwalts Siegfried Buback, die den Sicherheitsbehörden angeblich schon Jahre vorliegen, nun Medien zugespielt werden, ist ebenso unklar wie das Motiv des früheren Terroristen Peter-Jürgen Boock, jetzt sein Schweigegelübde über eine Tat, an der er nicht beteiligt war, zu brechen.

Taktisches Verhältnis zur Wahrheit

Sind es nur Scham und Reue, von denen er selbst spricht? Gönnt er nun den Hinterbliebenen der Opfer ihren Seelenfrieden, indem er über Täter und Tathergang spricht? Oder will der 1998 Begnadigte, dem schon früher ein taktisches Verhältnis zur Wahrheit unterstellt wurde, weiter manipulieren und nun, da der Bundespräsident eine Begnadigung Christian Klars, des führenden Kopfes der zweiten RAF-Generation, prüft, dieser das publizistische Umfeld bereiten?

Zwei bislang als Beteiligte an der Ermordung Bubacks am 7. April 1977 Verurteilte sollen nach einem Bericht der Zeitschrift „Der Spiegel“ nicht an der Tat beteiligt beziehungsweise nicht - wie bislang nicht ausgeschlossen - Todesschütze gewesen sein: Knut Folkerts, der 1980 wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt und 1995 aus der Haft entlassen wurde, soll sich nach einer Aussage Silke Maier-Witts an dem betreffenden Tag nicht in Karlsruhe, sondern in Amsterdam aufgehalten haben - wie die meisten anderen Mitglieder der RAF-Kommandoebene auch. Das habe Frau Maier-Witt, die sich 1979 von der RAF lossagte und bis 1990 in der DDR untertauchte, schon bei ihrer Verhaftung in Brandenburg vor 17 Jahren dem Bundeskriminalamt mitgeteilt. Die Wiesbadener Behörde habe die Informationen aber nicht veröffentlicht, schreibt das Blatt.

Zudem verfüge das Bundesamt für Verfassungsschutz seit mehr als 20 Jahren über eine Aussage der früheren Terroristin Verena Becker, nach der Christian Klar definitiv nicht der Todesschütze von Karlsruhe war: Er habe nur im Fluchtauto auf die Mittäter Günter Sonnenberg und Stefan Wisniewski gewartet; Sonnenberg habe das Motorrad gefahren und sein Sozius Wisniewski, der 1999 aus der Haft entlassen wurde, die tödlichen Schüsse abgegeben. Wisniewski (siehe nebenstehender Artikel) war bisher nicht als möglicher Mörder Bubacks genannt worden.

Beide Darstellungen, die nun auf Anordnung Bundesinnenminister Schäubles (CDU) vom Bundeskriminalamt und der Verfassungsschutzbehörde intern geprüft werden und eventuell auch neuerliche strafrechtliche Ermittlungen zur Folge haben, werden gestützt durch aktuelle Aussagen Boocks.

„Einiges schiefgelaufen“

Boock - seinerzeit Mitglied des Kommandos „Siegfried Hauser“, das im Herbst 1977 den Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer entführte, und derjenige, wie er später zugab, der dabei das Feuer auf einen Personenschützer eröffnete - hatte zuvor Bubacks Sohn Michael kontaktiert. Michael Buback hatte während der Diskussion über eine Haftverschonung Brigitte Mohnhaupts, zu der es im März kam, und über eine Begnadigung Klars gefordert, die Terroristen müssten Reue zeigen und zur Tataufklärung beitragen.

Nun sagte Boock, bei der Diskussion sei „einiges schiefgelaufen“. Das habe er Buback erzählen wollen - „zum Beispiel, dass Christian Klar nicht geschossen hat und dass vieles, was in den vergangenen Wochen über das Attentat geschrieben oder gesagt wurde, schlicht falsch war. Zum Beispiel konnte Klar keine schweren Motorräder fahren, hatte keine Ausbildung an Maschinenpistolen oder Sturmgewehren und war an der vorbereitenden Planung im Spätsommer 1976 im Jemen nicht beteiligt.“ Da sei er noch nicht Mitglied der RAF gewesen.

„Ich war nicht dabei“

Über den Todesschützen sagt Boock: „Ich war nicht dabei, über die interne Aufteilung der Rollen kann ich nichts Endgültiges sagen, wenn man allerdings von den Ortskenntnissen des Motorradfahrers Sonnenberg ausgeht und von der Tatsache, das Stefan Wisniewski die militärische Ausbildung an den entsprechenden Waffen gleich zweimal absolviert hat“, dann sei klar, wer geschossen habe. Buback, mit dem Boock „vier-, fünfmal“ zum Teil stundenlange Telefonate führte, hatte in der vergangenen Woche in einem Zeitungsbeitrag geschrieben, „wenn die Schwere der Verbrechen von Christian Klar die Morde anderer RAF-Mitglieder nicht deutlich übersteigt, kann man fragen, ob seine Haft länger als die von Frau Mohnhaupt andauern sollte“.

Beide hätten gemeinsam das schreckliche, zur Ermordung von Jürgen Ponto führende Verbrechen ausgeführt, und so könnte auch er nach etwa 24 Jahren Haft in Freiheit gelangen. „Durch einen Gnadenerweis des Bundespräsidenten wäre das möglich.“

„Kommando Ulrike Meinhof“

Bisher waren Klar, Sonnenberg und Folkerts als die Mitglieder des „Kommandos Ulrike Meinhof“ genannt worden, die gemeinschaftlich Buback erschossen hätten. So hält es das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 5. April 1985 fest. Das Gericht befand Klar des neunfachen Mordes und achtfachen Mordversuches für schuldig und verurteilte ihn zu fünfmal lebenslanger Freiheitsstrafe und weiteren 15 Jahren. Zur Ermordung Bubacks und seiner Begleiter heißt es dort: „Die unmittelbare Tatausführung übernahmen neben dem Angeklagten Klar die ihm seit langem verbundenen ,RAF'-Mitglieder Sonnenberg und Folkerts, da diese drei in Karlsruhe gelebt hatten, Stadt und Umgebung demnach genau kannten.“ Klar, Folkerts und Sonnenberg hatten in einer Wohngemeinschaft in der Luisenstraße in Karlsruhe zusammengewohnt.

Folkerts und Sonnenberg hätten, so heißt es in dem Urteil, zunächst eine Suzuki 750 GS, „die damals schnellste Serienmaschine“, bei einem Fachgeschäft in Mönchengladbach am 1. April 1977 mieten wollen. Da der Besitzer ihnen nicht traute, habe er sie an eine Firma in Düsseldorf verwiesen. Dort sei am nächsten Tag Sonnenberg erschienen und habe ein entsprechendes Motorrad gemietet. „Mit dem Motorrad unternahm der Angeklagte Klar in den Tagen vor der Tat Übungs- und Aufklärungsfahrten“, hießt es in dem Urteil - die nun im Widerspruch zu Boocks Aussage steht.

Zweifelhaftes Urteil

Ein nicht identifiziertes Mitglied der RAF habe dann am 2. April in Germersheim den Alfa Romeo gekauft, mit dem einer der Tatbeteiligten auf die anderen beiden, die auf dem Motorrad gesessen hatten, gewartet habe und mit dem sie gemeinsam die Flucht fortsetzten. „Mit diesem Fahrzeug“, so heißt es im Urteil, „wurden an den Tagen vor der Tat - auch zur Erkundung des Tatortes und des Fluchtweges - Fahrten im Raum Karlsruhe/Sachsenheim ausgeführt. Anlässlich dieser Fahrten waren in wechselnder Besetzung bis zu drei Personen, nämlich Günther Sonnenberg, Knut Folkerts und der Angeklagte Klar, im Fahrzeug.“ Schließlich hätten die Täter - wer genau, stellt das Urteil nicht fest - wenige Tage vor dem Anschlag Schießübungen im Wald bei Schützingen/Enzkreis mit der späteren Tatwaffe abgehalten. Die Tatwaffe wurde am 3. Mai 1977 sichergestellt, als Sonnenberg und Verena Becker in Singen nach einer Schießerei festgenommen worden waren.

Klars genaue Tatbeteiligung wird in dem Urteil nicht genannt. Dass er aber einer der drei Täter war, hielt das Gericht für erwiesen. „Vom Angeklagten Klar steht fest, dass er entweder Lenker oder Soziusfahrer des Motorrads war oder mit dem Alfa Romeo wartete.“ Zwar gingen die Ermittler davon aus, dass Klar der Fahrer des Fluchtwagens gewesen sei. Doch angesichts der Schwierigkeit, die Tatbeiträge detailliert zuzuordnen - Klar weigerte sich, Angaben zur Tat zu machen -, verzichtete das Gericht darauf, diese Erkenntnisse in das Urteil einfließen zu lassen. Auch in der vergangenen Woche hielt die Bundesanwaltschaft nach Aussagen eines Sprechers daran fest, dass Klar, Sonnenberg und Folkerts an dem „Kommando Ulrike Meinhof“ unmittelbar beteiligt waren.

Ob Klar Lenker oder Soziusfahrer des Motorrads oder Fahrer des Fluchtwagens war, machte für das Gericht bei der Verurteilung des Terroristen wegen gemeinschaftlichen Mords keinen Unterschied. Für Michael Buback durchaus.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AFP, AP, dpa

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