Familienpolitik

Kabinett beschließt Ausbau der Kinderbetreuung

30. April 2008 Das Kabinett hat am Mittwoch das Kinderförderungsgesetz beschlossen, mit dem der Bund den rechtlichen Rahmen für den Ausbau der Kinderbetreuung schafft.

Dazu gehört auch das Ziel, nach Abschluss der Aufbauphase ab dem 1. August 2013 den Rechtsanspruch für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum dritten Lebensjahr einzuführen. Der Gesetzesentwurf will als rechtlicher Rahmen dafür sorgen, bis 2013 jedem dritten Kind unter drei Jahren einen Platz zu verschaffen. Er sieht nach dem Ausbau auf 750.000 Plätze dann diesen Rechtsanspruch vor und enthält auch das umstrittene Betreuungsgeld für Eltern.

Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) bezeichnete das Kinderförderungsgesetz als „historischen Schritt“. Gingen 2006 noch 13,6 Prozent der Kleinen in die Krippe oder zur Tagesmutter, sind es inzwischen 15,5 Prozent. „Es tut sich was“, sagte von der Leyen. Der Ausbau müsse aber noch schneller gehen, damit endlich die „ellenlangen Wartelisten“ abgebaut würden.

300 Millionen Euro abgerufen

Das angestrebte Angebot für 35 Prozent der Unter-Drei-Jährigen entspricht europäischem Standard und der Nachfrage in Deutschland. Der Bund steuert zu dem mit Ländern und Kommunen vereinbarten Ausbau vier Milliarden Euro bei. 2,15 Milliarden Euro für Investitionskosten stehen seit Jahresanfang bereit. Davon wurden 300 Millionen Euro bereits angefordert, wie von der Leyen berichtete.

Das Kinderförderungsgesetz regelt die Bereitstellung von 1,85 Milliarden Euro für Betriebskosten bis 2013, anschließend 770 Millionen Euro jährlich. Die Förderung gilt auch privaten Anbieter wie Betriebskindergärten, wenn sie den Anforderungen genügen.

CSU rechnet sich Betreuungsgeld an

Die CSU, auf deren Drängen das Betreuungsgeld zurückgeht, sprach von einem Meilenstein für die Wahlfreiheit. „Unsere Beharrlichkeit zahlt sich jetzt aus“, sagte Generalsekretärin Christine Haderthauer. Landesgruppenchef Peter Ramsauer nannte noch einmal die Summe von 150 Euro. Frau von der Leyen machte aber deutlich, dass darüber erst 2013 diskutiert werde.

Sie verwies darauf, dass das Betreuungsgeld so von der Koalition beschlossen wurde. Die CDU-Politikerin bekräftigte zugleich ihren Vorstoß für ein gestaffeltes Kindergeld zugunsten kinderreicher Familien. Dabei bemühte sie sich aber, Differenzen mit Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) über familienpolitische Ausgaben herunterzuspielen.

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Mit dem „Kompetenzzentrum Familienleistungen“ und dem Bundesfinanzministerium würden derzeit die wissenschaftlichen Erkenntnisse abgestimmt, sagte Frau von der Leyen am Mittwoch im Deutschlandfunk. „Dass man zwischenzeitlich unterschiedlicher Meinung sein kann über Wege, die man geht, das gehört dazu“, sagte die Ministerin mit Blick auf die Kritik Steinbrücks.

Höherer Steuerfreibetrag für Kinder?

Beim Kindergeld gebe es die „klare Verabredung“, zunächst den Existenzminimumsbericht im Sommer abzuwarten.Daraus werde sich mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben, dass für Kinder im Steuerrecht der Steuerfreibetrag steigen müsse.

Und wegen jener, die davon nicht profitieren, müsse das Kindergeld erhöht werden. „Bevor wir nicht diesen Betrag kennen, bevor das Bundesfinanzministerium diesen Bericht nicht vorgelegt hat, wissen wir nicht genau, über welche Beträge und Zahlen wir sprechen.“

Steinbrück hatte von der Leyen vorgeworfen, keinen Finanzierungsvorschlag für ihr Konzept einer gestaffelten Kindergelderhöhung unterbreitet zu haben.



Text: FAZ.NET mit AFP
Bildmaterial: AP, dpa, reuters

 
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