14. November 2007 Nachdem das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen einen von Naturschutzverbänden im August erwirkten Baustopp der Dresdner Waldschlösschenbrücke aufgehoben hat, kündigte die Stadtverwaltung an, dass die Baustellen zu beiden Seiten der Elbe binnen 14 Tagen eingerichtet werden sollen. Der Bau werde so schnell wie möglich und unter Berücksichtigung der Auflagen in Angriff genommen werden, erklärte auch Dresdens Regierungspräsident Henry Hasenpflug. Das Gericht hatte aber auch Naturschutzauflagen erteilt.
Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) begrüßte die Entscheidung des Gerichtes. Dieses Urteil sollte ein friedenstiftendes Signal sein. In unserem Land werden Konflikte zwar notfalls vor Gericht ausgetragen - die Interessen beider Seiten werden dabei aber sorgfältig geprüft und abgewogen, sagte der Regierungschef. Er hoffe, dass die Entscheidung eine brückenschlagende Wirkung entfalten könne. Regierungspräsidium und Stadt würden während der Bauphase die Brücke weiter optimieren und für eine noch bessere Einbindung in das Stadtbild sorgen.
Auflagen zum Schutz der Kleinen Hufeisennase
Der Senat des OVG verfügte in seinem an diesem Mittwoch verkündeten Beschluss Auflagen zum Schutz der bedrohten Fledermausart Kleine Hufeisennase. Mit dem Bau der geplanten Elbbrücke droht der Flusslandschaft der Verlust des 2004 verliehenen Welterbetitels. Nach Auffassung der Unesco würde eine vierspurige Flussquerung die reizvolle Landschaft des Elbtales bei Dresden verschandeln.
Die Richter änderten einen Beschluss des Dresdner Verwaltungsgerichts, das im August den Baubeginn per Eilverfahren gestoppt hatte. Damit gaben sie einer Beschwerde des Freistaates Sachsen statt. Ungeachtet dessen geht der Rechtsstreit weiter, da über den Brückenbau in der Hauptsache noch nicht entschieden ist.
Tempo 30 in Sommernächten
Nach Auffassung des OVG geht von dem Bauwerk zwar selbst keine Gefahr für die Kleine Hufeisennase aus. Allerdings konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob die Tiere bei der Jagd nach Insekten gefährdet seien. Daher verfügten die Richter Nachbesserungen in der Brückenbauplanung. So soll eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde auf der Brücke in den Nächten zwischen April und Oktober verhindern, dass die Tiere von Autos erfasst werden. Die Richter sprachen vom sogenannten Falleneffekt - dabei lassen sich die von der Brückenbeleuchtung angelockten Insekten fallen, um den jagenden Fledermäusen zu entkommen.
Die Naturschutzverbände hoffen nun auf das Hauptsacheverfahren, teilte deren Berliner Rechtsanwalt Peter Kremer mit. Er kündigte eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht an, sollte letztlich das OVG auch im Hauptsacheverfahren dem Regierungspräsidium Recht geben. Am Dresdner Verwaltungsgericht sind seit 2004 noch 21 Klagen von Naturschützern und Anwohnern zum Planfeststellungsverfahren anhängig. Darüber wird 2008 so schnell wie möglich entschieden, sagte Sprecher Robert Bender. Sollte mit rechtskräftigem Urteil das Planfeststellungsverfahren aufgehoben werden, dürfte die Brücke nicht weitergebaut werden.
Die Aberkennung des Welterbetitels wäre erst der zweite Fall in der Geschichte der Welterbestätten. Im Sommer hatte die Unesco einem Naturschutzgebiet im arabischen Sultanat Oman den Status aberkannt.
Text: dpa
Bildmaterial: dpa