Von Jasper von Altenbockum
29. April 2008 Die kleine Gemeinde Garrel im Kreis Cloppenburg beschäftigt seit zwei Jahren die Frage: Ist Bürgermeister Andreas Bartels (CDU) der rechtmäßige Bügermeister? Er war damals, im September 2006, in einer Stichwahl gegen den unabhängigen Kandidaten Franz-Josef Kettmann gewählt worden - mit einem Vorsprung von 51 Stimmen.
Dagegen hatten zwei Bürger geklagt. Sie hatten in der Einmischung des Cloppenburger Landrats Hans Eveslage zugunsten Bartels einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht eines Beamten gesehen. Eveslage, CDU-Mitglied wie Bartels, hatte sich kurz vor dem Wahltermin in einem Interview (in Form einer Anzeige) in einem Cloppenburger Anzeigenblatt für die Wahl von Bartels eingesetzt.
Was folgte, war ein langwieriger Rechtsstreit. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Oldenburg die Wahl für rechtens erklärt. Im März folgte der Paukenschlag: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg erklärte die Wahl für ungültig. Gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Gemeinderat nun Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg sah im Verhalten des Landrats nichts Anstößiges. Der Landrat habe sich als Beamter gegenüber allen Bewerbern für ein Bürgermeisteramt zwar neutral zu verhalten, hieß es in der Urteilsbegründung. Als Mitglied einer Partei dürfe er aber von seinem Recht auf Meinungsäußerung Gebrauch machen und sich auch im Wahlkampf für Kandidaten seiner Partei einsetzen. Außerdem sei nach der sogenannten eingleisigen Kommunalverfassung - sie gilt seit 1996 und sieht die Direktwahl der Bürgermeister und Landräte vor - das Amt des Landrats bewusst politischer ausgestaltet worden als früher.
Erst wenn der Landrat offensichtlich seine Amtsstellung zu Gunsten einer Partei missbrauche, überschreite er die ihm gesetzten Grenzen, hieß es in der Begründung des Gerichts weiter. Das Interview sei deshalb nicht unzulässig gewesen. Es sei hinreichend erkennbar gewesen, dass sich der Landrat als Privatmann geäußert habe: Die Stellungnahme sei nicht in einem amtlichen Mitteilungsblatt verbreitet worden und das Interview in Form einer Zeitungsanzeige veröffentlicht worden - wenn auch nicht für jeden sofort sichtbar.
Das Oberverwaltungsgericht sah das genauso und doch ganz anders. Es habe in der Anzeige der deutliche Hinweis darauf gefehlt, wer für den Inhalt veranwortlich gewesen sei und dass es sich also um Wahlwerbung gehandelt habe. Eine hinreichende Trennung zwischen der freien Meinungsäußerung einer Privatperson und der eines Amtsträgers sei mithin nicht gegeben. Außerdem, so geht aus der Begründung hervor, hatte sich der Landrat als Landrat so sehr und so penetrant für Bartels ins Zeug gelegt, dass das Maß einfach voll war.
Bartels hat es nicht leicht. Dem Politiker war Ende Juni 2007 die Fahrerlaubnis entzogen worden, als er angetrunken in einem Auto ertappt wurde. Nur einen Tag später wurde er ohne Führerschein auf einem Motorrad erwischt.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Bernd Helfert
