03. Juli 2009 Wenn der Finanzminister und die Haushaltspolitiker freiwillig dem Bund Risiken aufhalsen, dann muss die Not wirklich groß sein. Der Deutsche Bundestag hat am Freitag die Einrichtung so genannter Bad Banks gebilligt, in welche die Banken toxische Aktiva aus ihren Bilanzen auslagern können. So ganz verstanden haben es vermutlich die allerwenigsten, die dem Werk zugestimmt haben. Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Warum das alles?
Die Wirtschaftskrise lässt befürchten, dass auf die Banken eine neue Abschreibungswelle zurollt, nachdem sie in Folge kollabierender Märkte schon erhebliche Wertverluste in ihrem Vermögensbestand zu verkraften hatten. Wenn die Zahl der Insolvenzen steigt, drohen mehr Kreditausfälle. Wachsende Risiken sind mit mehr Eigenkapital zu unterlegen. Bereitschaft und Fähigkeit zu neuen Engagements leiden darunter. Unternehmen und Politiker sprechen schon von einer Kreditklemme – wenn nicht flächendeckender, dann zumindest punktueller Natur.
Es besteht die Gefahr einer sich wieder verstärkenden Abwärtsspirale, die auch die Wirksamkeit unserer Konjunkturpakete zu konterkarieren droht“, warnen die SPD-Abgeordneten Joachim Poß und Carsten Schneider in einem Brief an ihre Fraktionskollegen. Diesen Kreislauf wollen wir durch das Angebot einer umfangreichen Bilanzbereinigung durch die Schaffung sogenannter ,Bad Banks‘ für die betroffenen Banken wirksam unterbrechen.“ Auch in den Unionsparteien sieht man dringenden Handlungsbedarf.
Warum sind aller guten Dinge drei?
Ursprünglich peilte Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) eine überschaubare Hilfe für die Banken an. So wollte er ihnen nur ermöglichen, sich von toxischen Vermögenswerten zu befreien, von strukturierten Papieren, die mal mit 230 Milliarden Euro in ihren Bilanzen standen und seit dem Fall der Lehman Bank dramatisch an Wert verloren haben – wenn sie überhaupt noch gehandelt werden. Das Prinzip funktioniert so: Die Banken geben die Papiere mit einem Abschlag von in der Regel 10 Prozent an eine Bilanzbereinigunggesellschaft, die als special purpose vehicle“ (SPV) daherkommt. Im Gegenzug erhalten sie Schuldverschreibungen, für die der Bankenrettungsfonds eine Garantie übernimmt, wofür dieser eine Gebühr von der Bank kassiert.
Das ist die Dialektik der Krise: Zweckgesellschaften, die so manche Bank in die Krise führten, sollen nun heraushelfen. Sie werden von den internationalen Bilanzstandards sowie den Eigenkapitalvorschriften des Kreditwesengesetzes befreit. Damit wird sofort Eigenkapital bei den Banken frei. Denn anders als bei den abgegebenen Vermögenswerten sind die im Gegenzug hereinkommenden Papiere nicht mit Eigenkapital zu unterlegen. Zudem können die Institute diese bei der Zentralbank zu Geld machen, so dass sie mehr Liquidität haben und wieder frei sind, Kredite zu vergeben.
Die Landesbanken stehen jedoch vor so großen Problemen, dass ihnen dies allein nicht hilft. Deswegen wurde im parlamentarischen Verfahren das sogenannte Konsolidierungsmodell nachgeschoben, das ursprünglich einmal als Anstalt in der Anstalt tituliert wurde. Da das Kürzel Aida“ für ein Kreuzfahrtschiff steht, wird dieser Name nur noch inoffiziell gebraucht. Die Landesbanken sollen über die toxischen Papiere hinaus ein breites Spektrum an Risikopositionen bis hin zu ganzen Geschäftsbereichen in Abwicklungsanstalten auslagern können. Viele sind in der Finanzkrise von ihren Eigentümern mit Milliarden Euro gestützt worden. Sie werden deshalb harte Auflagen der EU-Kommission erfüllen müssen. Es ist zu erwarten, dass sie ganze Geschäftsbereiche abgeben müssen. Die betroffene Landesbank wird diese unter dem Dach der Finanzmarktstabilisierungsanstalt abwickeln können. Diese Anstalten in der Anstalt sind organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig. Da sie nach dem HGB bilanzieren, müssen sie Marktbewegungen nicht permanent nachvollziehen. Sie gelten nicht als Kreditinstitute, damit unterliegen die ausgelagerten Papiere und Geschäfte nicht den üblichen strengen Eigenkapitalvorschriften. Bedingung des Bundes ist, dass die Länder ernst machen mit der versprochene Zusage, die Zahl der Landesbanken zu verringern.
Als drittes Modell gibt es auf Wunsch von Bayern und Baden-Württemberg die Möglichkeit, nach Landesrecht eigene Konsolidierungsbanken (Landes-Aiden“) zu errichten. Dann müssen die Länder auch die damit verbundenen Risiken tragen. Die SPD befürchtet, dass mit diesem Modell die Zusage der Ministerpräsidenten, den Landesbankensektor zu konsolidieren, unterlaufen wird. Grundsätzlich stehen alle Modelle allen Instituten offen. Aber von der ganzen Anlage her ist das für die toxischen Papiere eher etwas für die privaten Banken, während das Konsolidierungskonzept speziell auf die Landesbanken zielt.
Gut für die Banken – schlecht für den Bund?
Grundsätzlich lagern die Banken Risiken aus. Der Bund bürgt aus gesamtwirtschaftlicher Verantwortung, trägt also dafür letztlich die Verantwortung. Doch hat der Bund einige Vorkehrungen getroffen, damit er am Ende nicht als Verlierer dasteht. Im ersten Modell müssen die Banken den zu erwartenden Verlust (Differenz zwischen dem Wert, mit dem die Papiere in die Zweckgesellschaft eingebracht wird, und dem Fundamentalwert) in zwanzig Jahresraten abstottern. Falls in der Schlussrechnung eine Lücke bleiben sollte, müssen die Aktionäre der Bank diese mit ihren Dividenden schließen. Die teilnehmenden Institute müssen sich einem Stresstest unterziehen. Zudem kann es Auflagen geben wie eine Gehaltsgrenze für Vorstände von 500.000 Euro.
Bei der Anstaltslösung haften die Eigentümer der abgebenen Institute, also in der Regel Bundesländer und Sparkassen unmittelbar. Die Länder tragen diese Verluste gemäß ihren Anteilen an der Bank und das unbegrenzt. Die Sparkassen haften letztlich in Höhe ihrer Gewährträgerhaftung zum 30.6.2008. Wenn die Verluste höher sind, tritt zunächst der Bund dafür ein, bekommt das Geld dann aber aus den Gewinnen der Kernbank zurück, sofern solche anfallen.
Warum kommt es auf den Stichtag an?
In der Finanzwirtschaft gibt es eine neue Zeitrechnung: vor der Insolvenz der Lehman Brothers und nach der Insolvenz. Der geplante Stichtag wird vorgezogen, um die Institute zu entlasten, die seither schon Abschreibungen vorgenommen haben. Sie hätten sonst noch einmal einen Abschlag von 10 Prozent auf die zu übertragenden Papiere vornehmen müssen. Nun wird bestimmt: Die strukturierten Papiere sind zu 90 Prozent des Buchwertes vom 30. Juni 2008, zu 90 Prozent des Buchwertes vom 31. März 2009 oder zum tatsächlichen Wert, auf die Zweckgesellschaft übertragen – je nachdem welcher dieser Werte der höchste ist.
Was das heißt, verdeutlicht das Beispiel einer Bank mit Papieren, die Mitte 2008 noch mit 80 Millionen Euro in der Bilanz standen und Ende März 2009 auf 50 Millionen Euro abgeschrieben wurden. Nach den alten Plänen hätte die Bank diese zu 45 übertragen müssen, also nochmals eine Abschreibung von 5 Millionen Euro verkraften müssen. Nun geht man vom höheren Wert aus. 10 Prozent von 80 Millionen Euro sind 72 Millionen Euro. Da mindestens der Buchwert vom 31. März 2009 zugrunde zu legen ist, kann die Bank das Paket zu 50 Millionen Euro an die Zweckgesellschaft übertragen, um in gleicher Höhe sichere Papiere zu erhalten. Ihre Entlastung ist also um 5 Millionen Euro höher als nach dem Gesetzentwurf.
Text: FAZ.NET/mal./F.A.Z.
Bildmaterial: F.A.Z.
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