28. November 2009 Jetzt ist es schon zum Gesellschaftsspiel geworden: Wer ist schuld an der Finanzkrise?“ wollten jüngst die Veranstalter des Europäischen Bankenkongresses wissen. Und gaben den Teilnehmern die Möglichkeit zu einer TED-Abstimmung wie bei der ZDF-Hitparade.
Die Kandidaten sind einschlägig bekannt. Aufseher, Investmentbanker, Geldpolitiker oder Ratingagenturen heißen die üblichen Verdächtigen. Vor allem den Bankern gibt die Öffentlichkeit die Hauptschuld dafür, dass das Weltfinanzsystem an den Rand des Abgrunds geraten war. Fast 60 Prozent der TED-Abstimmer waren der Auffassung, die Banker hätten versagt und ihre Risiken falsch gemanagt.
Banker ins Gefängnis“ oder Ackermann verhaften“ lauten die Schlachtrufe nicht nur in Kreisen der Populisten. Den Rufern reicht es nicht, dass die Zivilrichter darüber verhandeln, ob geprellten Anlegern ein Schadensersatz zusteht und ob Banker, die den Zusammenbruch ihres Hauses mit ansahen, anschließend noch Boni kassieren durften. Der Verweis auf diese zivilrechtliche Haftung reicht vielen nicht aus: Ist nicht auch höchstpersönliche Schuld im Spiel?
Damit wird die Krise ein Fall für die Strafjustiz. Schließlich ist, was vorfiel, kein Tsunami, der sich – tellurischen Naturgewalten gleich – einfach von alleine in der Geschichte ereignet hat. Muss also der Strafrichter Frieden stiften in einer Gesellschaft, die das Vertrauen in die Märkte verloren hat, weil deren Exponenten Schuld auf sich geladen haben?
Doch die Strafjustiz tut sich schwer. Zwar ermitteln allerorten die Staatsanwälte. Aber bislang – zumindest in Deutschland – ist noch kein Banker vor Gericht gestellt worden. Im Fall des ehemaligen IKB-Vorsitzenden Stefan Ortseifen, der lange als Oberschurke galt, kamen die Strafverfolger sogar zu dem Schluss, dass die Fehlspekulation mit der Verbriefung von Krediten keine Straftat darstelle. Und ein Vorsatz zur Untreue sei Ortseifen nicht nachzuweisen. Jetzt streitet man sich nur noch um das Kleinklein und die Frage, ob Ortseifen irgendwann zu positive, irreführende Pressemitteilungen“ herausgegeben habe. Zwar wurde Klage erhoben, doch von einer Prozesseröffnung ist man offenbar noch weit entfernt.
Neuen Ermittlungsanlauf nimmt dagegen die Münchner Staatsanwaltschaft: Dort hat man es auf den ehemaligen Chef der Bayerischen Landesbank, Werner Schmidt, abgesehen, der im Jahr 2007 wissentlich einen zu hohen Preis für die österreichische Hypo Group Alpe Adria bezahlt haben soll: Statt gut 1,6 Milliarden Euro halten die Staatsanwälte 1,2 Milliarden Euro für angemessen. Behielten sie am Ende recht, hätte Schmidt gut 400 Millionen Euro der Bank veruntreut und müsste mit einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.
Risiken gehören zum Beruf des Managers
Untreue“ heißt das Vermögensdelikt, mit dem die Strafjuristen der Finanzkrise beizukommen suchen. Es ist eine Wunderwaffe der Staatsanwälte, die sie auch schon im Mannesmann-Prozess zur Anwendung brachten. Demnach gibt es in einem Unternehmen eine Pflicht zur Vermögensbetreuung, die Vorstand und Aufsichtsrat gesamtverantwortlich wahrnehmen müssen. Kein Wunder, dass sich in München viele darüber wundern, warum die Staatsanwälte es nur auf den armen Herrn Schmidt abgesehen haben, die anderen damaligen Vorstände (darunter der heutige Vorstandschef) oder die Aufseher (Minister der Bayerischen Staatsregierung oder Granden der Sparkassen) aber verschonen wollen.
Fraglich ist erst recht, ob der Untreue-Paragraph überhaupt dazu taugt, die Dynamik der Finanzkrise in den Griff zu bekommen. Individuelle Schuld kriegen Sie in der Finanzkrise nicht raus“, sagt der Münchner Strafverteidiger Klaus Volk: Die Verantwortung verkrümelt sich.“ Volk ist in bester Gesellschaft, wie ein Symposion von Strafrechtlern, Ethikern und Ökonomen in Frankfurt vergangene Woche deutlich machte: Es reicht nicht aus, den Bankmanagern neunmalklug nachzuweisen, dass sie ein überhöhtes Risiko eingegangen sind. Risiken zu nehmen gehört zum Beruf des Managers, und diese waren allemal zu hoch, nachdem sich der Markt hinterher gedreht hat. Aber wer weiß das vorher?
Tatsächlich müsste man Schmidt und all seinen Kollegen einen Vorsatz zur Schädigung ihrer Bank zum damaligen Zeitpunkt nachweisen, und Staatsanwälte und Richter brauchten überdies eine Theorie des wahren“ Preises. Doch Preise sind Verhandlungssache, und die Banker haben sich stets bei anderen rückversichert: Die Bayern LB hat Wertgutachten eingeholt (und die Österreicher tobten sogar, ihre Bank sei zu billig verhökert worden), und die Verkäufer der heute toxisch gewordenen Wertpapiere haben sich über die Expertise der Ratingagenturen Rückendeckung geholt. Dass diese Agenturen im Auftrag der Finanzindustrie tätig und ihre Ratings im Nachhinein schönfärberisch waren, mag zutreffen, ist aber weit weg vom Strafrecht und seinem Gebot zur Vermögensbetreuung.
Verhindert die Verfolgung die Aufarbeitung?
Muss man also das Strafrecht präzisieren, damit künftige Finanzkrisen vermieden werden? Klaus Lüderssen, Altmeister der deutschen Strafrechtsprofessoren, rät davon ab, das Strafrecht als Steuerungsinstrument des Wirtschaftslebens zu missbrauchen: Dem Gesetzgeber fehlt die Legitimation, hier neue Straftatbestände zu schaffen.“ Damit formuliert er die herrschende Meinung der Zunft, die das Strafrecht nicht ausweiten, sondern begrenzen will – als staatliche ultima ratio“ individueller Schuld.
Es ist bislang noch niemandem gelungen, den Akteuren der Finanzkrise ebendiese Schuld nachzuweisen. Der Frankfurter Strafverteidiger Rainer Hamm vermutet sogar, dass die strafrechtliche Verfolgung der Finanzkrise ihre Aufarbeitung in Wahrheit verhindern könnte. Denn das Verfahren bietet den Aussagen der Akteure einen Schonraum: Was als Aufklärung gedacht ist, hätte am Ende einen antiaufklärerischen Effekt.
Staatsanwälte, die im Umweltstrafrecht unterwegs waren, sollen früher gelegentlich gesagt haben: Zu einer Verurteilung hat es nicht gereicht, aber wir haben die Vorstandsetagen ausgewechselt. Ähnliche Trophäen können sich die juristischen Verfolger der internationalen Finanzkrise abermals an die Revers heften (wenngleich viele Ex-Banker vorher schon von den neuen Eigentümern oder vom Staat gefeuert wurden). Doch die Erfahrung früherer Finanzkrisen zeigt auch: Noch jede Revolution, die die Banker an die Laternen knüpfen wollte, verlangte, kaum war wieder Normalität eingekehrt, nach Bankern, die ihre Geschäfte finanzieren mussten.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa
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