20. September 2008 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BafFin) hat am Freitag Leerverkäufe der Aktien von elf Unternehmen der Finanzbranche vorübergehend untersagt. Das Verbot gelte vom 20. September um 00:00 Uhr, bis zum 31. Dezember 2008 um 24:00 Uhr, werde jedoch laufend überprüft, teilte die Bafin am Freitagabend in Bonn mit. Bei Leerverkäufen wetten Anleger auf sinkende Kurse eines Unternehmens, um von fallenden Börsenkursen zu profitieren.
Betroffen von dem Verbot sind Papiere von Aareal Bank, Allianz, AMB Generali Holding, Commerzbank, Deutsche Bank, Deutsche Börse, Deutsche Postbank , Hannover Rückversicherung, Hypo Real Estate (HRE), MLP und Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft.
Gefahr konsequent entgegentreten
Die Bafin begründete diesen Schritt mit den jüngsten Entwicklungen an den weltweiten Kapitalmärkten. In der derzeitigen Marktsituation kann Shortselling Finanzunternehmen in den Untergang treiben, sagte Bafin-Präsident Jochen Sanio. Dieser Gefahr müsse man konsequent entgegentreten, darin seien sich die Wertpapieraufseher der wichtigsten Märkte einig.
Rechtsgrundlage ihrer Entscheidung sei Paragraph 4 Abs.1 Wertpapierhandelsgesetz. Danach habe die Aufsicht Missständen entgegenzuwirken, die erhebliche Nachteile für den Finanzmarkt bewirken könnten. Die Bafin könne Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, diese Missstände zu beseitigen oder zu verhindern.
Bundesverband Deutscher Banken begrüßt den Schritt der Bafin
Der Bundesverband Deutscher Banken hat das Verbot der Leerverkäufe in Deutschland begrüßt. Die Entscheidung der Bafin sei ein richtiger, wichtiger Schritt, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Manfred Weber, am Samstag im Deutschlandradio Kultur. Weber betonte, die Spekulation auf sinkende Aktien bestimmter Marktteilnehmer sei zwar an und für sich nichts Verwerfliches und überdies ein Instrument, um Märkte mit Liquidität zu versorgen. Aber in der jetzigen angespannten Situation könnten Leerverkäufe
ein Finanzinstitut in zusätzliche Schwierigkeiten bringen. Ein generelles und dauerhaftes Verbot wäre nach Ansicht Webers aber überzogen.
Ein entsprechendes Verbot hatten am Freitag auch die Vereinigten Staaten und Großbritannien erlassen. Bei Leerverkäufen (Englisch: short sales) leihen sich Spekulanten ein Wertpapier für eine bestimmte Zeit und verkaufen es dann sofort weiter. Dann warten sie darauf, dass der Kurs fällt. Wenn das passiert, kaufen sie ein Papier derselben Art zurück, um es an den Verleiher zurückzugeben. Die Differenz im Kurs abzüglich der Leihgebühr bleibt als Gewinn.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: F.A.Z. Julia Zimmermann, Frank Röth
Kommentar: Warum die Union nicht die Schulden der Griechen übernehmen ![]()
Echtzeit-Internet dank Twitter und Google
| Name | Kurs | in % |
| DAX | 5.756,29 | +0,83% |
| TecDAX | 810,63 | −0,47% |
| MDAX | 7.301,46 | +1,02% |
| SDAX | 3.521,04 | +0,61% |
| REX | 377,10 | −0,06% |
| Eurostoxx 50 | 2.862,32 | +0,39% |
| Dow Jones | 10.471,50 | +0,63% |
| Nasdaq 100 | 1.792,06 | −0,41% |
| S&P500 | 1.106,41 | +0,37% |
| Nikkei225 | 10.107,90 | +2,48% |
| EUR/USD | 1,4614 | −0,79% |
| Rohöl Brent Crude | 71,66 $ | −0,44% |
| Gold | 1.140,00 $ | +1,02% |
| Bund Future | 122,82 € | −0,23% |