24. April 2008 Hessen wird bei der Online-Durchsuchung keinen Sonderweg gehen. 15 verschiedene Regelungen machen keinen Sinn, sagte Innenminister Volker Bouffier (CDU) in einer Aktuellen Stunde im Hessischen Landtag. Ihm leuchte allerdings nicht ein, warum Ermittler künftig zwar zum Anbringen geheimer Videokameras Wohnungen betreten dürften, nicht aber zur Installation von Überwachungs-Software auf den Rechnern Verdächtiger. Gleichwohl sei der entsprechende Entwurf für ein neues Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKA) ein Durchbruch. Nach der Verabschiedung werde er dem Landtag Vorschläge zur Umsetzung ins Landespolizeigesetz unterbreiten.
Frühere öffentliche Äußerungen Bouffiers waren als Ankündigung verstanden worden, über den BKA-Entwurf hinauszugehen. Dafür musste sich der Minister am Donnerstag Kritik aller Parteien - außer seiner eigenen - anhören. FDP, Grüne und Linken sprachen sich offen gegen die Online-Durchsuchung aus, die SPD gab Skepsis zu Protokoll: Man werde sich die bundesweite Regelung und ihre Übertragung auf Hessen sehr genau anschauen, sagte der Abgeordnete Günter Rudolph.
Online-Durchsuchungen in vielleicht, zwanzig Fällen im Jahr
In diesem Hause gibt es keine Mehrheit für die Online-Überwachung, stellte die Grüne Mürvet Öztürk fest. Der Entwurf überschreite eine Grenze, die es zu wahren gelte, pflichtete der FDP-Abgeordnete Wolfgang Greilich bei. Der Linke Ulrich Wilken forderte statt weiterer Einschränkungen den Ausbau der Bürger- und Freiheitsrechte als Königsweg auch gegen Extremisten.
Die CDU verteidigte die Online-Durchsuchung als ein Instrument, dass die Polizei angesichts der gegenwärtigen Herausforderungen brauche. Sie werde aber sicher keine Standardmaßnahme, sondern höchstens in zehn, vielleicht zwanzig Fällen im Jahr angewandt, sagte der Abgeordnete Peter Beuth.
Text: FAZ.NET mit lhe
Bildmaterial: ddp