Steuerfahnder-Affäre

Mit Gefälligkeitsgutachten kaltgestellt?

Von Ralf Euler

Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) will am Mittwoch im Landtag ausgiebig zu den Vorgängen um die Frankfurter Steuerfahnder Stellung beziehen

Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) will am Mittwoch im Landtag ausgiebig zu den Vorgängen um die Frankfurter Steuerfahnder Stellung beziehen

01. Dezember 2009 Immer wieder die Steuerfahnder: Was als politisches Sommertheater begann und von der hessischen Landesregierung zunächst als Sturm im Wasserglas abgetan wurde, hat sich für Finanzminister Karlheinz Weimar zu einem veritablen Ärgernis entwickelt. Seit vier Monaten schon hält die Opposition im Landtag den CDU-Politiker mit Fragen, Vermutungen und Vorwürfen zum Fall von vier in den Vorruhestand geschickten Frankfurter Steuerfahndern in Atem. Der Minister ist in den vergangenen Wochen zunehmend in die Defensive geraten, will aber morgen im Haushaltsausschuss des Landtags ausgiebig Stellung zu der Angelegenheit nehmen.

Die vier Fahnder waren mit, wie sich inzwischen herausgestellt hat, fragwürdigen psychiatrischen Expertisen für nervenkrank erklärt und in den vorgezogenen Ruhestand geschickt worden. SPD, Grüne und Linkspartei mutmaßen, es könne sich bei den Beurteilungen um „Gefälligkeitsgutachten“ handeln, mit denen die Finanzbehörden oder gar Minister Weimar selbst missliebige Mitarbeiter hätten „kaltstellen“ wollen. Immerhin, so argumentiert die Opposition, hätten die Beamten sich zuvor gegen eine interne Amtsverfügung aus dem Jahr 2001 gewandt, mit der Geldtransfers ins Ausland unter 500.000 Mark als steuerrechtlich unverdächtig eingestuft worden waren. Die Fahnder vermuteten hinter der Verfügung die politische Absicht, Hessen für ansiedlungswillige Firmen attraktiver zu machen, und setzten sich dagegen zur Wehr.

„Personalrat stets beteiligt“

Das Finanzamt Frankfurt hat 2001 Ermittlungen gegen mögliche Steuerhinterzieher beendet - Steuerfahnder sollten nur noch Geldtransfers ins Ausland von 500.000 Mark an aufwärts prüfen

Das Finanzamt Frankfurt hat 2001 Ermittlungen gegen mögliche Steuerhinterzieher beendet - Steuerfahnder sollten nur noch Geldtransfers ins Ausland von 500.000 Mark an aufwärts prüfen

Weimar weist indes jede Schuld von sich. Für die Bestellung des umstrittenen Gutachters sei nicht sein Ministerium, sondern das Hessische Amt für Versorgung und Soziales zuständig gewesen. An allen Ruhestandsverfahren sei der Personalrat beteiligt worden, und der habe keine Bedenken geäußert. Die Fahnder hätten dem Ruhestand zwar nicht zugestimmt, aber auch keine Rechtsmittel eingelegt.

Das Berufsgericht für Heilberufe hat dem Frankfurter Mediziner, der die Expertisen erstellt hatte, Mitte dieses Monats einen Verweis erteilt und ihm zusätzlich eine Geldbuße in Höhe von 12.000 Euro auferlegt. In der Begründung ist von schweren Mängeln bei der Beurteilung der Fahnder die Rede; der Psychiater habe geforderte Standards nicht eingehalten, heißt es. Ob die vier fast wortgleichen Gutachten insgesamt richtig oder falsch sind, war zwar nicht Gegenstand des Verfahrens, doch sind durch die Entscheidung des Berufsgerichts zumindest erhebliche Zweifel aufgekommen.

Zumal es in der Urteilsbegründung weiter heißt, es fehle an einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit den ärztlichen Befunden aus früheren Untersuchungen. Weshalb der Gutachter die von den früheren Steuerfahndern geschilderten Vorkommnisse von vorn herein für wahnhaft und nicht der Realität entsprechend bewertet habe, werde an keiner Stelle der Expertise dargelegt und erschließe sich auch nicht aus dem Zusammenhang.

Eine „steuerbegünstigende Standortpolitik“?

Die Vorsteher der fünf Frankfurter Finanzämter weisen die Anschuldigung, ihre Bediensteten betrieben bewusst eine „steuerbegünstigende Standortpolitik“, vehement zurück. Dass Hessen und Frankfurt keine Steueroasen seien, sei unschwer zu belegen, meinen sie. In Hessen würden je Einwohner regelmäßig mehr Steuern eingezogen als in jedem anderen Bundesland, und allein die Frankfurter Finanzämter trügen mehr als 40 Prozent zum hessischen Steueraufkommen bei.

Schon im Jahr 2004 hatte sich ein Untersuchungsausschuss des Landtags mit dem Fall beschäftigt. Die Vermutung, mit der Konzentration auf Geldtransfers von mehr als 500.000 Mark habe sich Hessen als attraktiver Unternehmensstandort präsentieren wollen, konnte dabei nicht erhärtet werden. Das Finanzministerium argumentierte, man habe durch die Beschränkung auf gravierende Verdachtsfälle verhindert, dass hohe Ansprüche des Staates verjährten.

Steuerfahnder gemobbt?

Bleibt der schwere Vorwurf, die Steuerfahnder seien gemobbt und möglicherweise aufgrund oberflächlicher oder gar falscher ärztlicher Begutachtungen aus dem Dienst entfernt worden. SPD, Grüne und Linkspartei verlangen von Minister Weimar eine Entschuldigung bei den vier ehemaligen Beamten, schließlich habe der Minister eine Fürsorgepflicht. Die SPD hat einen Katalog mit Fragen an den Minister formuliert, der „Licht ins Dunkel“ bringen soll. Der haushaltspolitische Sprecher der Sozialdemokraten im Landtag, Norbert Schmitt, mutmaßt gar, es könne einen Zusammenhang zwischen dem Fall der vier Steuerfahnder und der Schwarzgeldaffäre der CDU vor zehn Jahren geben.

Die Grünen wollen wissen, warum die Landesregierung den vier Beamten nach der Verurteilung des Gutachters bisher eine neutrale Untersuchung verweigere, warum Eingaben der Fahnder an den Finanzminister und an Ministerpräsident Roland Koch (CDU) nie beantwortet worden seien und sich Weimar nicht wenigstens jetzt um ein einvernehmliches Ende der Auseinandersetzungen bemühe. Mündige Mitarbeiter seien von der Landesregierung offensichtlich nicht erwünscht, hatte der haushaltspolitische Sprecher der Grünen, Frank Kaufmann, schon nach den ersten Berichten über den Fall vermutet.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ddp, picture-alliance / dpa/dpaweb

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