Von Mechthild Harting
14. Februar 2008 Die Eilentscheidung des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs, inhabergeführte Einraumkneipen vom Rauchverbot auszunehmen, hat nach Angaben des hessischen Sozialministeriums keine Auswirkungen auf Hessen. Wie Sprecher Franz-Josef Gemein mitteilte, behält die Landesregierung die Entwicklung im Auge und berücksichtigt auch die Sorgen der Gaststättenbetreiber. Eine Änderung des hessischen Nichtraucherschutzgesetzes ist derzeit aber offenbar nicht vorgesehen.
Das Sozialministerium stützt seine Haltung auf eine repräsentative Umfrage der hessischen Landesstelle für Suchtfragen, der zufolge 72 Prozent der Hessen dem Gesetz zustimmten, das seit dem 1. Oktober Rauchen in öffentlichen Gebäuden verbietet. Die Umfrage sei bisher die erste und einzige Umfrage in einem Bundesland, teilte Sprecher Gemein mit. Bei den Nichtrauchern liege die Zustimmung laut Umfrage sogar bei 84 Prozent, aber auch von den Rauchern hätten 38 Prozent das Verbot gutgeheißen. Bei den Gelegenheitsrauchern seien es 73 Prozent.
Text: F.A.Z., 14.02.2008, Nr. 38 / Seite 43
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