06. Juli 2009 Mit einer Neuregelung des Nachbarrechtsgesetzes will die hessische Landesregierung wärmedämmende Umbauten an Gebäuden erleichtern. Künftig sollen die Eigentümer von Häusern, die bis an die Grundstücksgrenze heranreichen, das Recht haben, eine auf das Nachbarareal hinüberragende Isolierung anzubringen. Voraussetzung dafür sei, dass die Wärmedämmung den Anforderungen der Energieeinsparverordnung des Bundes entspreche und es keine andere Möglichkeit zur Wärmedämmung gebe, erläuterte Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) in Wiesbaden. Der betroffene Nachbar muss einen solchen Eingriff dulden, hat aber Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.
Brennholzlagerung im Freien
Bisher ist ein Umbau, der über die Grundstücksgrenze geht, nur mit Zustimmung des Nachbarn möglich. Die Neuregelung entspreche dem Gebot der politischen Vernunft und sei ein Beitrag zum Klimaschutz, sagte Hahn. Ziel der Landesregierung sei es, einen möglichst schonenden Ausgleich zwischen den Interessen der benachbarten Grundstückseigentümer herbeizuführen. Die Grünen kritisierten, dass der Vorstoß möglicherweise zu spät komme, um noch im nächsten Winter Wirkung zu erzielen. Die CDU sprach von einem gelungenen Vorhaben, das Hausbesitzern das Energiesparen erleichtere.
Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung sollen zudem die geltenden Grenzabstände für Anpflanzungen auch auf wild wuchernde Pflanzen ausgedehnt werden, da nur der Eigentümer eines Grundstücks die Möglichkeit habe, solchen Wildwuchs zurückzuschneiden oder zu beseitigen. Um die Nutzung von Holz als Energieträger zu fördern, wird schließlich die Brennholzlagerung im Freien für den Eigenbedarf ohne besondere Genehmigung ermöglicht.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP