Hessischer Landtag

Das Modell Schröder passt für Koch nicht

Von Ralf Euler und Helmut Schwan

Selbst bei einem Rücktritt bliebe er übergangsweise im Amt: Roland Koch

Selbst bei einem Rücktritt bliebe er übergangsweise im Amt: Roland Koch

09. Mai 2008 Angesichts der günstigen Ergebnisse in Umfragen wächst in der Union die Neigung, das bisher wenig erfolgreiche Werben um die Grünen zu beenden und nach anderen Wegen zurück an die Macht zu suchen. Der Gedanke an vorgezogene Neuwahlen drängt immer stärker in den Vordergrund. Aber bisher ist die Suche nach einer Chance vergeblich geblieben, einen abermaligen Urnengang auf andere Weise zu ermöglichen als mit der derzeit kaum erreichbaren Selbstauflösung des Landtags. Alle Überlegungen, die in der Staatskanzlei, aber auch in Parteizentralen angestellt wurden, führten nach Informationen der Rhein-Main-Zeitung zu keinem Ergebnis.

Der Frankfurter Staatsrechtler Erhard Denninger sieht keine „Lücke“ in der hessischen Verfassung. Ihm pflichtet Paul Leo Giani bei, der unter Ministerpräsident Holger Börner (SPD) von 1985 an Leiter der Staatskanzlei war. Giani gilt als einer der Organisatoren des ersten rot-grünen Bündnisses in Hessen, das die Phase der geschäftsführenden Regierung Börner beendet hatte. Selbst das Modell Schröder passt für Ministerpräsident Roland Koch (CDU) nicht. Der Weg über eine gewünschte Niederlage bei der Vertrauensfrage, den der frühere Bundeskanzler im Juli 2005 wählte, ist in Hessen verwehrt. Nur ein gewählter Regierungschef könnte um das Vertrauen des Parlaments bitten – und es kalkuliert verlieren.

Bei Rücktritt übergangsweise im Amt

Denninger, der früher an der Frankfurter Universität Verfassungsrecht lehrte und als einer der profundesten Kenner der Hessischen Verfassung gilt, erklärt das mit der griffigen Formel: Die geschäftsführende Regierung sei von der Verfassung beauftragt und gründe sich eben nicht auf das Vertrauen des Parlaments, das dieses daher auch nicht entziehen könne. Selbst ein Rücktritt Kochs – den die meisten Staatsrechtler während der Geschäftsführung ohnehin für ausgeschlossen halten – würde wieder an den Ausgangspunkt zurückführen. Er und die anderen Mitglieder des Kabinetts blieben übergangsweise im Amt, bis ein neuer Ministerpräsident gewählt wäre, schreibt die Verfassung vor.

Erwogen worden sein soll schließlich, was passieren würde, wenn Koch in die Offensive ginge und allein oder gegen die SPD-Vorsitzende Andrea Ypsilanti zur Wahl des neuen Ministerpräsidenten anträte. Die Verfassung bietet hier keinen Raum für Dramatik: Wenn, wie derzeit zu erwarten ist, keiner der Kandidaten die nötigen 56 Stimmen der 110 Abgeordneten erhielte, müsste Koch sein Interregnum fortsetzen, als sei nichts gewesen.

Auf Sparflamme mit einem „Notbudgetrecht“

Bliebe das Warten auf den großen Knall bei der Abstimmung über den Haushalt 2009. Wie berichtet, plant die Landesregierung, ihn erst im Dezember statt wie von SPD, Grünen und Linkspartei gefordert im September einzubringen. Findet der Entwurf im Frühjahr 2009 keine Mehrheit, ist auch das kein zwingender Grund, dass der Wähler die Verhältnisse neu ordne. Die geschäftsführende Landesregierung müsste auf Sparflamme mit einem „Notbudgetrecht“ weitermachen. Rechte und Pflichten einer geschäftsführenden Regierung sind nicht ausdrücklich definiert.

Unstrittig ist jedoch, dass sie wie eine gewählte agieren kann – soweit das Parlament es erlaubt. Ob dieser Zustand denn unbefristet dauern könne und ob es nicht Zeit sei, dass sich der Staatsgerichtshof einschalte, mit dieser Frage wurde 1983 die geschäftsführende Regierung unter Holger Börner konfrontiert. Die Antwort blieb damals offen, der Landtag löste sich selbst auf. Vermutlich, so meint Staatsrechtler Denninger, hätten die Väter der Verfassung 1946 andere Sorgen gehabt. Und Paul Leo Giani, seit Jahren Mitglied des Staatsgerichtshofs, hält die hessische Verfassung in dieser Frage sogar für robuster als das Grundgesetz. Der Gedanke sei gewesen, im Parlament eine politische Lösung zu finden oder sich eben aufzulösen: „Da sollte kein Spielraum bleiben.“ Fazit: Vor Neuwahlen steht die Selbstauflösung des Landtags, und die kann nur mit der absoluten Mehrheit der 110 Abgeordneten erreicht werden.

Mehrheit für vorgezogene Neuwahlen

Geschähe dies, müsste das Parlament binnen 60 Tagen neu gewählt werden. Weil aber weder CDU und FDP noch SPD und Grüne auf der anderen Seite gemeinsam eine ausreichende Zahl von Abgeordneten stellen, stünde das Parlament vor den gleichen Schwierigkeiten wie derzeit bei der Suche nach einer stabilen Regierungsmehrheit. Nur mit einer großen „Koalition“ oder der gemeinsamen Zustimmung von drei Fraktionen wäre die Landtagsauflösung zu erreichen.

Ziel jener in Union und FDP, die sich von Neuwahlen eine Mehrheit für ein schwarz-gelbes Bündnis erhoffen, muss es demnach sein, eine Situation herbeizuführen, in der der öffentliche Druck auf die Fraktionen so groß wird, dass sie sich der Forderung nach Neuwahlen nicht mehr verschließen können. Schon jetzt hält in Meinungsumfragen eine Mehrheit eine vorgezogene Landtagswahl für den besten Ausweg. Sollte in den nächsten Monaten keine stabile Regierung zustande kommen, sollten die „hessischen Verhältnisse“ nach einem Scheitern des Haushaltsentwurfs 2009 gar noch um einiges dramatischer werden als derzeit, könnte dieser Punkt erreicht werden. Gewählt würde das neue Landesparlament dann eventuell am Tag der Europawahl, im Juni nächsten Jahres.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

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