Verwaltungsgerichtshof

Richter ohne „ernstliche Zweifel“ an Studiengebühren

Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat „keine ernstlichen Zweifel“ an der Verfassungsmäßigkeit der Studiengebühren. Die Richter gaben in Entscheidung der Gießener Universität recht, die die 500 Euro je Semester eingefordert hatte.

Lesermeinungen zum Beitrag

01. April 2008 07:33

Studiengebühren oder Kindergartenplätze

Axel Leonhardt (ALeonhardt)

In der ganzen Diskussion um Studiengebühren vermisse ich die Verhältnismäßigkeit. Um Studiengebühren von EUR 500,-- im Semester werden riesige Diskussionen geführt. Im Verhältnis dazu kostet ein Vollzeitkindergartenplatz in Frankfurt EUR 888,-- im "Semester". Hier höre ich keine Diskussionen, daß das den Eltern nicht zugemutet werden kann etc. Ein Student kann sich mit Nebenjobs die Studiengebühr selber verdienen; Kindergartengebühren müssen die Eltern selbst aufbringen. Aber in diesem Fall sind Kinder wahrscheinlich reine Privatsache.

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