Protest gegen Bordell-Flatrate in Wettenberg

„Unvorstellbares Ausmaß an Frauenverachtung“

„Frauen als Schnäppchen haben zu können, damit ist ein Ausmaß an Frauenverachtung erreicht, das unvorstellbar ist„, mahnt eine Marburger Bürgerinitiative

„Frauen als Schnäppchen haben zu können, damit ist ein Ausmaß an Frauenverachtung erreicht, das unvorstellbar ist„, mahnt eine Marburger Bürgerinitiative

09. Juli 2009 Gegen „Superflatrate“-Angebote in einem Bordell in Wettenberg-Wißmar bei Gießen formiert sich Protest. „Mit der Einführung von Flatrate-Sex kann die „Ware Frau“ von Freiern noch bedenkenloser, noch schamloser und noch grenzenloser konsumiert werden“, sagte die Sprecherin der „Marburger Bürgerinitiative bi-gegen-bordell“, Inge Hauschildt-Schön, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. „Frauen als Schnäppchen haben zu können, damit ist ein Ausmaß an Frauenverachtung erreicht, das unvorstellbar ist.“ Die Politik müsse einschreiten. Das Bordell wirbt auf seiner Internetseite: „Superflatrate - Eintritt 99 Euro. 1x zahlen und mit allen Damen Können.“ Als „Flatrate“ wird allgemein ein Pauschalpreis bezeichnet.

Die Frauen seien den Freiern uneingeschränkt ausgeliefert, das sei in höchstem Maße menschenverachtend, sagte Hauschildt-Schön. Die Flatrate-Angebote zeigten, dass es in Bordellen immer härter und tabuloser zuginge. Das Bordell in Wettenberg-Wißmar gebe es schon länger, die Flatrate-Angebote seien neuerdings zusätzlich zu haben. Die Bürgerinitiative hatte sich nach Angaben von Hauschildt-Schön 2005 gegründet, um die Etablierung eines neuen Bordells in Marburg zu verhindern. „Das Laufhaus ist leider trotzdem gekommen.“

Prostitution nicht strafbar

Das Prostitutionsgesetz sei unzureichend und müsse dringend geändert werden, forderte Hauschildt-Schön. Seit 2002 können sich Prostituierte in Deutschland sozialversichern und ihr Entgelt gerichtlich einklagen. Prostitution und deren Förderung ist nicht mehr strafbar, sofern sie ohne Zwang ausgeübt wird. Die Sittenwidrigkeit der Prostitution wurde aufgehoben. Obwohl es gut gemeint gewesen sei, habe das Gesetz vor allem Bordellbetreiber und Zuhälter bessergestellt, die Weisungsbefugnisse hätten, sagte Hauschildt-Schön.

Anfang Juni war in Fellbach bei Stuttgart ein Flatrate-Bordell eröffnet worden (Fellbach: Flatrate im Bordell), gegen das es ebenfalls Widerstand von Bürgern, Frauenrechtsgruppen und Politikern gibt. Die Freier zahlen dort einen festen Preis von rund 100 Euro und können dafür uneingeschränkt die Dienste von Prostituierten in Anspruch nehmen. Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech (CDU) stellte ein Vorgehen gegen solche Bordelle in Aussicht.

Text: FAZ.NET mit lhe
Bildmaterial: ddp

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