Wiesbadener Künstlerviertel

Pös verspricht Hausbesitzern das Menschenmögliche

Von Ewald Hetrodt, Wiesbaden

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Baustopp für die 16 Reihenhäuser im Wiesbadener Künstlerviertel bestätigt

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Baustopp für die 16 Reihenhäuser im Wiesbadener Künstlerviertel bestätigt

15. November 2009 Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Baustopp für 16 Reihenhäuser im Wiesbadener Künstlerviertel bestätigt und die dagegen gerichtete Beschwerde der Stadt zurückgewiesen. Diese hat ihre juristische Auseinandersetzung mit dem Holzhändler Blum nun auf der ganzen Linie verloren. Wie berichtet, hatten die Richter schon am Donnerstag den Bebauungsplan für das Quartier für nichtig erklärt.

In der Entscheidung, die den Parteien gestern zugestellt wurde, unterstreichen sie, dass das Baugrundstück ausschließlich durch die angrenzende Fläche des Holzhandelsunternehmens geprägt werde. Ihr komme mit seinen 6000 Quadratmetern ein so großes städtebauliches Gewicht zu, dass sie schon als selbständiges Baugebiet anzusehen sei. Die 16 Reihenhäuser hingegen seien in der näheren Umgebung ohne Vorbild und fügten sich nicht in sie ein. Stattdessen verletzten sie den Gebietserhaltungsanspruch des Holzhändlers. Das Bauvorhaben rufe „erhebliche bodenrechtliche Spannungen“ hervor.

Bebauungsplan soll überarbeitet werden

Der Konflikt zwischen einer reinen Wohnbebauung und einem bestehenden, unmittelbar angrenzenden Gewerbegebiet stifte eine „Unruhe“, die nur durch eine rechtmäßige Bauleitplanung zu einem angemessenen Ausgleich gebracht werden könne. Weil es genau daran aber fehle, dürfe die von der Stadt erteilte Genehmigung für den Bau der 16 Reihenhäuser gemäß dem Antrag des Holzhändlers nicht weiter ausgenutzt werden.

Der Stadtentwicklungsdezernent Joachim Pös (FDP) kündigte an, dass die Stadt den Bebauungsplan so rasch wie möglich überarbeitetn und abermals in Kraft setzen werde. Um den 16 Käufern der Grundstücke „eine individuelle Lösung“ anzubieten, habe er gestern mit der Stadtentwicklungsgesellschaft, der Deutschen Wohnbau als dem Verkäufer der Grundstücke und dem Bauträger Bien-Zenker ein Gespräch geführt.Die in den letzten Wochen erarbeiteten Lösungsansätze würden in der nächsten Woche weiter konkretisiert. Ziel sei es, mit jedem einzelnen Erwerber darüber zu reden, wie seine speziellen Belastungen aufgefangen werden könnten. „Sie alle können sicher sein, dass wir das Menschenmögliche unternehmen, um ihre sehr belastende Situation schnellstmöglich zu verbessern. Fakt ist, den betroffenen Hausbesitzern wird geholfen“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Bürgerliste forderte Pös zum Rücktritt auf

Die Vertreter der Opposition erinnerten daran, dass sie Pös aufgefordert hatten, sich mit Blum gütlich zu einigen. Die Bürgerliste nahm für sich in Anspruch, als einzige Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung gegen den nun vom Gericht verworfenen Bebauungsplan gestimmt zu haben. Sie forderte Pös zum Rücktritt auf.

Kritisiert wurde auch der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Bernhard Lorenz. Er hatte im Verlauf der Auseinandersetzung zwischen der Stadt und Blum eine Art Nebenkriegsschauplatz eröffnet. So wies er etwa darauf hin, dass die von Blum ins Feld geführten Erfordernisse des Brandschutzes nicht nur für die 16 Reihenhäuser gelten müssten, sondern auch im Hinblick auf die ebenfalls an Blums Areal angrenzenden, längst fertig gestellten Wohnhäuser. Die Stadt werde auch diese Stelle genau in Augenschein nehmen müssen.

Unterschrift des Oberbürgermeisters fehlte auf dem Bebauungsplan

SPD, Grüne und Bürgerliste bezeichneten Lorenz' Argumentation als Drohgebärde und untauglichen Versuch der Einschüchterung. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Hans-Martin Kessler, verteidigte Lorenz. Dieser habe lediglich auf einen in der Sache völlig unstrittigen juristischen Aspekt aufmerksam gemacht.

Kessler meinte, die Kritik der Richter an den von der Stadt vorgenommenen Abwägungen sei nicht außergewöhnlich. Schwerer wiege der von der Verwaltung begangene Formfehler. Wie berichtet, fehlte auf dem Bebauungsplan vom August 2007 die Unterschrift des Oberbürgermeisters. Diesen Mangel wollte die Stadt beheben, indem sie den Plan im Mai dieses Jahres rückwirkend noch einmal bekanntmachte. Die zu diesem Zeitpunkt unübersehbaren Konflikte mit Blum wurden jedoch ignoriert. Auch Tilli Reinhardt, die Fraktionsvorsitzende der Grünen, hob diesen Punkt hervor. Dass man im Mai die Chance nicht genutzt habe, den Bebauungsplan noch einmal fachlich zu bewerten, sei ärgerlich.

CDU zeigt sich reserviert

Die Chancen auf eine gütliche Einigung zwischen der Stadt und Blum sind unterdessen nicht gestiegen. Vor allem die CDU zeigt sich reserviert. Kessler erklärte, dass das Grundstück des Holzhändlers durch den Bebauungsplan der Stadt zunächst zum Wohngebiet geworden und der Wert sich damit verdoppelt habe. Nachdem Blum den Plan aber nun selbst mit Erfolg angefochten habe, werde das Areal wieder zum Gewerbegebiet. Und der Wert halbiere sich wieder. Dieser Preisverfall schränke auch die Möglichkeiten der Stadt ein, Blum bei einer Umsiedlung finanziell entgegenzukommen.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Cornelia Sick

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