Ausnahmeregelung teils gekippt

Nur Koch und Bouffier behalten „Raser-Privileg“

Von Ralf Euler

13. Mai 2008 Vor einem drohenden Votum des Landtags hat die Landesregierung freiwillig auf ihre für Dienstfahrten geltenden Verkehrsprivilegien verzichtet. Das teilte das Verkehrsministerium in Wiesbaden mit. Die für Minister und Staatssekretäre erteilten Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrsordnung seien „in der Öffentlichkeit nicht auf Akzeptanz gestoßen“, hieß es zur Begründung. Nur für den Ministerpräsidenten und den Innenminister gebe es aus Sicherheitsgründen weiterhin die auch in anderen Bundesländern üblichen Ausnahmen.

Das Verkehrsministerium hatte im Jahr 2005 die bis dahin unterschiedlichen Ausnahmereglungen für Kabinettsmitglieder vereinheitlicht. In dringenden Fällen und „unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ durften Minister und Staatssekretäre demnach bei Dienstfahrten die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten, Parkverstöße begehen, gegen die Einbahnstraßenrichtung fahren oder rote Ampeln missachten.

SPD: Kleinlauter Verzicht

Die SPD wollte in dieser Woche im Landtag die Abschaffung dieser „Raser-Freibriefe“ durchsetzen. Nachdem die CDU einen ähnlichen Antrag der Sozialdemokraten im vergangenen Jahr mit ihrer damals noch absoluten Mehrheit abgelehnt hatte, zeichnete sich jetzt eine Mehrheit gegen das Verkehrsprivileg ab. Ein Beschluss des Landtags hätte für das Kabinett allerdings keine bindende Wirkung.

Die SPD-Abgeordnete Hildegard Pfaff sprach von einem „kleinlauten Verzicht“ der Landesregierung. „Die Raser-Freibriefe waren nicht inhaltlich begründet, sondern ausschließlich Ergebnis eines machtversessenen Staatsverständnisses.“ Nun gelte endlich wieder gleiches Recht für alle. Die Rücknahme sei überfällig, kommentierte auch Frank Kaufmann (Die Grünen). „Die Sicherheit auf Hessens Straßen und nicht volle Terminkalender muss für die Landesregierung oberste Priorität besitzen.“



Text: FAZ.NET
Bildmaterial: F.A.Z.

Die Forderung der Hessen-SPD, Versorger sollten eine gewisse Strommenge verschenken, ist...

Ergebnis
FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche