Prozess in Gießen

13 Jahre Haft und Sicherheitsverwahrung für Kinderschänder

10. Juli 2008 Zu 13 Jahren Haft wegen jahrelangen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 139 Fällen hat das Landgericht Gießen einen 47-Jährigen aus dem mittelhessischen Rabenau verurteilt. Das Gericht verhängte zudem Sicherungsverwahrung gegen den ledigen Frührentner. Der frühere Postfahrer hatte zwischen 1991 und 2007 nach eigenem Geständnis 25 Mädchen und Jungen im Alter von zwei bis zwölf Jahren sexuell missbraucht. An den meisten Kindern von Freunden und Bekannten verging er sich mehrmals und über Jahre hinweg. Mehr als die Hälfte seiner Taten filmte der Mann. In vier Fällen stellte das Gericht schwere Vergehen fest.

Der ledige 47-Jährige, der bis zu seiner Verhaftung im vergangenen November im Haushalt seiner Eltern in der 5500-Einwohner-Gemeinde lebte, soll sich mehr als 15 Jahre lang an 25 Mädchen und Jungen im Alter von zwei bis zwölf Jahren vergangen haben, an den meisten von ihnen mehrmals und über Jahre hinweg. Viele der Kinder sind inzwischen erwachsen.

„Detailreiches und glaubhaftes Geständnis“

Die Höchststrafe von 15 Jahren habe sie nicht beantragt, weil dem Angeklagten zu Gute gehalten werden müsse, dass er ein detailreiches und glaubhaftes Geständnis abgelegt habe, wodurch Opfern und deren Eltern Aussagen vor Gericht erspart blieben, und er nie Gewalt auf die Kinder ausgeübt habe, sagte die Staatsanwältin. Allerdings müsse auch der „erstaunlich“ lange Zeitraum der Taten berücksichtigt werden und die angefertigten Filmaufnahmen, auf denen er die Kinder nochmals zum Objekt seiner Taten machte.

Der unscheinbar wirkende Mann mit Schnauzbart und Glatze und von untersetzter Statur passte oft auf die Kinder von Freunden und Bekannten auf, von drei Kindern war er Patenonkel. Als Frührentner habe er Zeit für Freundschaften, seine Hobbys wie die Modellfliegerei und für Kinder gehabt, sagte die Staatsanwältin. Vor allem sein Wohnwagen und Wohnmobil, in denen der Mann einen Teil seiner Taten begangenen haben soll, hätten auf die Kinder eine Faszination ausgeübt. Auch in Schwimmbädern und in den Wohnungen der Kinder soll es zu den sexuellen Übergriffen gekommen sein. Er habe mit kleineren Streicheleinheiten angefangen und dann immer mehr ausprobiert. „Er vermittelte den Kindern den Eindruck der Normalität dieser Kontakte, die die Kinder annahmen und die er selbst empfand“, sagte die Staatsanwältin.

„Kernpädophilie“ attestiert

Ein psychiatrischer Gutachter habe dem Angeklagten eine „Kernpädophilie“ attestiert, sagte die Staatsanwältin. Sobald die Kinder in die Pubertät gekommen seien, habe er sie uninteressant gefunden. Dieser Hang nehme zwar seine Persönlichkeit ein, mindere aber nicht seine Schuldfähigkeit, sagte Kreis. Laut Gutachter sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Angeklagte rückfällig werde, wenn sich neue Gelegenheiten böten.

Der Angeklagte, der die Verhandlung nach außen hin ruhig und gefasst verfolgte, sagte im Schlusswort nur, dass er den Kindern habe Briefe schicken wollen. Das habe er aber nach Rücksprache nicht getan, solange der Prozess laufe. Der Verteidiger des 47-Jährigen sagte in seinem Plädoyer, der Sachverhalt stehe so fest, wie ihn die Staatsanwältin dargestellt habe. Seinem Mandanten sei aber zu Gute zu halten, dass er bei der Aufklärung der Taten geholfen habe und zwar nicht nur bei denen, die in den Filmen dokumentiert seien. Gegenüber der Presse sagte der Anwalt über seinen Mandanten: „Er bedauert die Taten sehr, aber es fällt ihm schwer, das in Worte zu fassen.“



Text: FAZ.NET mit lhe
Bildmaterial: AP

 

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