Von Jacqueline Vogt
28. April 2008 Die Verordnung über die Begrenzung des Nachmittagsunterrichts an hessischen Gymnasien wird zurückgenommen. Das hat Kultusminister Jürgen Banzer (CDU) am Rande eines Besuchs der Wöhlerschule in Frankfurt angekündigt. Die Rücknahme sei Teil eines im Entstehen begriffenen Programms zur Entlastung von Schülern und Schulen im Zusammenhang mit der Verkürzung der Gymnasialzeit von neun auf acht Jahre (G8). In etwa vier Wochen werde er das Programm vorlegen können, sagte der neue Minister, der in der geschäftsführenden Landesregierung das Kultusressort zusätzlich zu seinem Amt als Justizminister übernommen hat.
Die Verordnung zum Nachmittagsunterricht hatte Banzers Vorgängerin Karin Wolff (CDU) im November 2007 vorgestellt. Seit Februar sollen Fünft- und Sechstklässler nur einmal, Siebtklässler höchstens zweimal in der Woche nachmittags Pflichtunterricht erhalten. Diese Regelung war bei Einführung von der FDP im Landtag als Bankrotterklärung“ bezeichnet worden, auch Direktoren und viele Schulgemeinden hatten Kritik geübt: die Anweisung stelle eine unnütze bürokratische Auflage dar, hatte es geheißen, etliche Einrichtungen hatten Ausnahmen beantragt oder erst gar nicht auf die Verordnung reagiert.
Banzer: Stärkung der Eigenverantwortlichkeit
In Zukunft soll jede Schule selbst entscheiden“, sagte Banzer, der seinen Besuch in Frankfurt einen weiteren Versuch nannte, sich in der Schule zu verorten“. Seine Herangehensweise an das Thema skizzierte er mit dem Worten, er sei angetreten, ein bisschen Entspannnung in die Sache zu bringen“. Ein wesentliches Merkmal zukünftiger Politik“ werde die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit sein. Seiner Meinung nach können Schulen das meiste, das sie betreffe, auch allein regeln.
Dass er für alle Vorschläge offen sei und auch keinen abtun werde, ohne ihn erwogen zu haben, hob Banzer in der Wöhlerschule – es ist die dritte Schule, die er in seinem neuen Amt besucht hat – mehrfach hervor. Von der Möglichkeit, dass Schulen anstelle der Kräfte aus dem Programm Unterrichtsgarantie plus“ festes Vertretungspersonal beschäftigten, bis hin zur freien Entscheidung von Gymnasien, ob sie Schüler in acht oder neun Jahren zum Abitur führen wollten, sei alles ein möglicher Gegenstand von Diskussionen, fügte er hinzu. Vieles sei vorstellbar.
Die Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 auch für Gymnasien hatte Ende vergangener Woche der Landesvorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung, Helmut Deckert, gefordert. Er hatte sich damit auf den Antrag bezogen, den am Dienstag die Grünen in den Hessischen Landtag eingebracht hatten und mit dem sie Wahlfreiheit für die Gymnasialzweige an Kooperativen Gesamtschulen gefordert hatten.
Kein Übermaß an Regeln
Wenn schon das Bildungssystem nicht in dem Maße finanziell ausgestattet werden könne, wie das wünschenswert sei, dürfe es wenigstens nicht durch ein Übermaß an Regeln eingeschnürt werden, sagte Banzer. Als Beispiel nannte er noch die Ausdehnung der Unterrichtsgarantie plus“ auf die oberen Mittelstufen-Klassen. Unverhandelbar sei die Verlässlichkeit der Schul- und damit auch Betreuungszeiten für die Jahrgangsstufen fünf, sechs und wahrscheinlich auch sieben. Ob ältere Kinder in Randstunden nicht auch einfach mal freibekommen könnten, wenn ein Lehrer kurzfristig ausfalle, könne erwogen werden.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: F.A.Z. - Frank Röth
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