Evangelische Kirche

Weiter erst zum Standesamt und dann vor den Altar

10. Juli 2008 In den Evangelischen Kirchen von Kurhessen-Waldeck (EKKW) sowie Hessen und Nassau (EKHN) wird es weiterhin Vermählungen nur nach einer standesamtlichen Trauung geben. Trotz Änderung des Personenstandsrechts sprächen theologische und rechtliche Gründe für die Beibehaltung der Praxis, heißt es in einem Brief von Prälatin Roswitha Alterhoff an alle Pfarrer der Landeskirche. „Es ist die Ehe, in der ein Höchstmaß an Verbindlichkeit und Verlässlichkeit in der Partnerschaft zum Ausdruck kommt“, schrieb die theologische Stellvertreterin von Bischof Martin Hein.

Die Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten der EKHN, Oberkirchenrätin Cordelia Kopsch, sagte, die EKHN werde Wünsche nach einer ausschließlich kirchlichen Trauung auch künftig nicht erfüllen. Der Staat könne nicht in geltendes Kirchenrecht eingreifen. Deshalb gelte die Lebensordnung der EKHN weiter, in der es heiße: „Die kirchliche Trauung hat die vorangegangene bürgerliche Eheschließung zur Voraussetzung.“ Die EKHN sehe „zwischen dem evangelischen Verständnis von Ehe und Eheschließung einerseits und dem staatlichen Eherecht andererseits ein Maß an Übereinstimmung, das die Anknüpfung der kirchlichen Trauung an die standesamtliche Eheschließung auch weiterhin nahe legt“.

„Standesamtlich geschlossene Ehe schützt den Schwächeren“

Prälatin Alterhoff betonte, dass das Kirchenrecht erst dann einer Änderung bedürfe, wenn auch die Zivilehe nicht mehr auf den Grundlagen Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und Dauer beruhen würde. Die standesamtlich geschlossene Ehe biete für beide Partner Rechtssicherheit, sagte Prälatin Alterhoff: „Sie schützt den Schwächeren.“ Allein die standesamtlich geschlossene Ehe garantiere viele Vorteile wie Unterhalt, Erbrecht und Zeugnisverweigerungsrecht.

Die Prälatin kündigte an, dass sowohl die Evangelische Kirche in Deutschland als auch die Theologische Kammer der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck Stellungnahmen zum Verständnis von Ehe und Eheschließung erarbeiten würden. Sie würdigte die Ehe mit zwei Aussagen des Reformators Martin Luther: „Die Evangelische Kirche schätzt die Ehe als „weltlich Ding“ und zugleich als „gute Gabe Gottes“. Es ist hoch wünschenswert, wenn dies auch weiterhin in unserer kirchlichen Praxis zum Ausdruck kommt“, sagte Alterhoff.

Nach dem bereits Ende 2006 beschlossenen neuen Personenstandsrecht ist es künftig keine Ordnungswidrigkeit mehr, sich kirchlich trauen zu lassen, ohne vorher die Ehe standesamtlich geschlossen zu haben. Von allen rechtlichen und steuerlichen Vorteilen profitieren aber wie bisher nur Paare, die vor dem Standesamt geheiratet haben. Die Neuregelung war auch auf Widerstand gestoßen. Kritiker befürchten zum Beispiel, dass der Staat so islamische Vielehen toleriere.



Text: FAZ.NET mit lhe
Bildmaterial: ZB

 

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