27. September 2005 Nach den gescheiterten Verhandlungen mit dem Bundeskartellamt hat Eon Ruhrgas bei den langfristigen Gas-Lieferverträgen eine freiwillige Selbstverpflichtung angeboten. Gleichzeitig kündigte das Unternehmen am Dienstag an, Rechtsmittel für den Fall einzulegen, daß die Wettbewerbsbehörde eine Verfügung gegen die Verträge von Eon Ruhrgas erläßt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bewertet eine mögliche Abschaffung langfristiger Lieferverträge skeptisch.
Wir sind überzeugt, daß die Summe der Einschränkungen, die das Kartellamt nicht nur uns, sondern allen Gasversorgungsunternehmen auferlegen will, nicht gerichtsfest ist, erklärte Vorstandschef Burckhard Bergmann.
Bei neuen Gasverträgen will der Marktführer Begrenzungen in Laufzeit oder Lieferumfang anbieten und bei Altverträgen Übergangsregelungen schaffen. Eon Ruhrgas bezeichnete das Vorgehen des Kartellamtes als unverhältnismäßigen Eingriff in die Vertragsfreiheit. Großen internationalen Wettbewerbern werde zudem kampflos ein Weg zu maßgeblichen Marktpositionen geebnet. Die Eingriffe würden zusätzliche Risiken für die Gasbeschaffung bedeuten, die sich in der Kalkulation des Gaspreises niederschlagen müßten.
Zuvor hatte das Bundeskartellamt angekündigt, die Öffnung der langfristigen Lieferverträge auf gerichtlichem Wege durchsetzen zu wollen. Das Bundeskartellamt wird die Öffnung der langfristigen Gaslieferverträge nun im Rahmen von Untersagungsverfügungen durchsetzen, teilte die Behörde in Bonn mit. Der außergerichtliche Weg sei letztendlich an Eon Ruhrgas gescheitert. Behördenchef Ulf Böge sagte: Ein Aufbrechen der langfristigen Lieferverträge ist unabdingbar. Die Behörde strebe eine schnelle gerichtliche Klärung an. Weitere Verhandlungen mit Gaslieferanten schloß Böge aus: Für uns ist jetzt der Prozeß des Verhandelns beendet.
Sofortige Marktöffnung auf rechtlichem Weg umsetzen
Die von Eon Ruhrgas torpedierte Konsenslösung habe eine stufenweise Öffnung der Gasmärkte ab dem Gaswirtschaftsjahr 2006/07 (1. Oktober) vorgesehen, sagte Böge. In einer ersten Stufe hätte die Behörde den Ferngasunternehmen eingeräumt, bis zu 35 Prozent ihres Gasabsatzes von der Öffnung der Lieferverträge auszunehmen. In einer zweiten Stufe wäre diese Freimenge ein Jahr später auf neun Prozent verringert worden.
Eon Ruhrgas habe die Konsenslösung scheitern lassen, weil sie vorgesehen habe, daß Liefermengen nur im Einvernehmen mit dem Abnehmer in die Freimengen aufgenommen werden können. Eon Ruhrgas wollte dies aber einseitig und ohne Zustimmung der Kunden bestimmen können. Mit dem Scheitern der Konsenslösung wird das Bundeskartellamt nun die sofortige Umsetzung der Marktöffnung auf dem rechtlichen Weg umsetzen, sagte Böge. Der Kartellamtspräsident will die erste Verbotsverfügung für langfristige Lieferverträge an Eon Ruhrgas verschicken. Die erste Verfügung geht an den Marktführer, sagte Böge.
Künftig sollen Verträge mit Kunden, die 80 Prozent und mehr ihres Gases von nur einem Lieferanten bekommen, nicht länger als zwei Jahre laufen dürfen. Bei Kunden, die 50 Prozent und mehr Gas von einer Adresse beziehen, soll die maximale Laufzeit vier Jahre betragen.
Sänken wirklich die Preise?
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) ist skeptisch, ob eine Abschaffung langfristiger Lieferverträge der großen Ferngasgesellschaften mit den Stadtwerken den Verbrauchern zugute käme. Die Erwartung, daß dann die Gaspreise sinken würden, könnte sich nicht erfüllen, sagte VKU-Präsident Gerhard Widder in Dresden. Eine radikale Umsetzung der Pläne könnte sich vielmehr als Problem erweisen, da ein Teil der Stadtwerke über langfristige Verträge Gas zu vergleichsweise günstigen Konditionen beziehe. Daher könnte eine radikale Abschaffung der langfristigen Verträge zumindest teilweise auch im Sinne der Lieferanten sein. Nötig sei eine differenzierte Regelung.
Widder sagte weiter, Ziel müsse es dabei auch sein, mittelständische Versorger wie die Stadtwerke in die Lage zu bringen, ein Portfolio aufzubauen, in das sie Verträgen mit kurzen und längerfristigen Laufzeiten sowie Kontrakte am Spot-Markt aufnehmen könnten. Dies sei bei den derzeitigen Strukturen aber nicht erreichbar, da die einzelnen Stadtwerke nicht die dafür nötige Marktmacht hätten. Der Zusammenschluß zu Einkaufsgemeinschaften funktioniere in der Praxis nur bei längeren Laufzeiten, fügte er hinzu.
Text: FAZ.NET mit Material von Reuters, dpa
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb
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