Liechtenstein-Skandal

Selbstanzeige oder nicht?

15. Februar 2008 Spektakulärer konnte die Steuerfahndung wohl kaum zuschlagen. Staatsanwälte durchsuchten am Donnerstag das Büro und das Privathaus des am Freitag zurückgetretenen Postchefs Klaus Zumwinkel. Haftbefehl wurde erlassen und nur gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, weil Zumwinkel eine Sicherheitsleistung „in nicht unerheblicher Höhe“ angeboten hat.

Zumwinkel wird vorgeworfen, seit zwei Jahrzehnten mit Hilfe einer Stiftung im Fürstentum Liechtenstein Steuern hinterzogen zu haben - ein Weg den der Manager mit Sicherheit nicht allein gegangen ist. Dazu waren die Werbeaktionen von Banken aus dem Fürstentum in den vergangen Jahren zu intensiv.

Das dicke Ende eines Werbefeldzugs

Jeder Kunde der VP Vermögensverwaltung erhält „ein individuelles steueroptimiertes und produktunabhängiges Anlagekonzept unter Nutzung aller Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten“. Die Raiffeisen Bank veranstaltet regelrechte Touren durch die Bundesrepublik, bei der Spezialisten rede und Antwort stehen - wozu, wird auf den Webseiten nicht verraten. Aufschlussreicher ist da der Fachvortrag mit Expertendiskussion, der unter dem Titel „Der Wegzug aus Deutschland“ steht.

Und der Fiskus fährt schweres Geschütz auf: In der „Liechtenstein-Steueraffäre“ gebe es eine vierstellige Zahl an Verdächtigen, hieß es am Freitag aus Regierungskreisen in Berlin. Ein Sprecher von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück sagte, es werde gegen „sehr viele“ bekannte und weniger bekannte „Leistungsträger“ wegen Steuerflucht nach Liechtenstein ermittelt.

In den nächsten Tagen könnten in ganz Deutschland Razzien anlaufen, schreibt das „Handelsblatt“ unter Berufung auf Ermittlerkreise. Vor allem Kunden der LGT-Bank stehen im Visier der Fahnder. „Wir haben die ganze Bank geknackt“, sagte ein Ermittler dem „Handelsblatt“, LGT-Sprecher Bernd Junkers wollte das nicht kommentieren.

Sie sind umstellt! Stellen Sie sich!

In einem ungewöhnlichen Schritt riet der Sprecher des Finanzministeriums Steuersünder ausdrücklich zur Selbstanzeige. Das Ziel dieser vollmundigen Erklärungen ist eindeutig. Der Fiskus spekuliert darauf, dass sich auch solche Steuersünder aus Vorsicht melden, deren Daten den Ermittlern gar nicht vorliegen.

Im vergangenen Jahr wurden die Befugnisse der Steuerfahndung deutlich erweitert. Verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie der Rasterfahndung oder der „Lauschangriff“ wurden systematisiert. Im Fall des Karussellbetrugs bei Umsatz- und Verbrauchsteuern darf die Kommunikation jetzt auch ohne Wissen des Betroffenen überwacht und aufgezeichnet werden. Gleichzeitig wurden berufsbezogene Zeugnisverweigerungsrechte ausgehöhlt.

Die Selbstanzeige ist für die Betroffenen dennoch ein rechtliches Minenfeld. Es gilt dabei viele Dinge zu beachten, will man sich nicht weiter gehenden Vorwürfen aussetzen als es vielleicht gerechtfertigt sein mag. FAZ.NET gibt in diesem Spezial einen Überblick über das Instrument der Selbstanzeige und Empfehlungen, was dabei beachtet werden sollte.

Die in dem Beitrag geäußerte Einschätzung gibt die Meinung des Autors und nicht die der F.A.Z.-Redaktion wieder.



Text: @mho
Bildmaterial: dpa

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