
In diesem Falle Par.134, 138 des Buergerlichen Gesetzbuches - Verbot von unzulaessigen Rechtsgeschaeften. Grundwissen erstes Semester fuer Jurastudenten. Beim Datenhandel handelte es sich um einen kalkulierten Verstoss (deutscherseits)gegen die Gesetze eines europaeischen Staates. Damit waren der Handel und die Zahlung an den Denunzianten schon zivilrechtlich unzulaessig bzw. unwirksam. Es ist bezeichnend, dass im Rechtsstaat Bundesrepublik erst Professoren befragt und tiefschuerfende Abhandlungen geschrieben werden muessen, um einfache Rechtsfragen zu klaeren. Zu hoffen ist, dass die Betroffenen die Dinge nicht 'diskret' regeln, sondern die Sache durch die Instanzen ziehen, um willfaehrigen Staatsanwaelten und den Berliner Funktionaeren eine wohlverdiente Lektion zu erteilen. Was waere das fuer eine Blamage: Bundesfinanzminister Steinbrueck, der Apostel der Steuergerechtigkeit , muesste sich hoechstrichterlich vorhalten lassen, fuenf Millionen Euros ohne Rechtsgrund, also haushaltsrechtlich unzulaessig, gezahlt zu haben! 'Wer anderen eine Grube graebt, ...' heisst es dazu treffend beim deutschen Volksmund.

Bei dieser Diskussion stimmt doch schon die Ausgangsueberlegung nicht. Nach deutschem Recht war alles voellig legal.