Von Peter Carstens, Berlin
19. Februar 2008 Das Bundesfinanzministerium hat bestätigt, dass die Steuerbehörden von Bund und Nordrhein-Westfalen dem Bundesnachrichtendienst für den Ankauf von brisanten Steuerinformationen aus Liechtenstein insgesamt zwischen vier und fünf Millionen Euro erstatten werden. Dieser Ankauf möglicherweise zuvor gestohlener Daten sei nach einer umfassenden Güterabwägung geschehen. Es gab, sagte der Sprecher des Ministeriums, nach gründlicher Prüfung vor der Transaktion keinen Zweifel bei allen Beteiligten, dass die Daten strafrechtlich verwertbar sind.
An den BND, aus dessen Mitteln der Ankauf vorgestreckt wurde, habe es vor der Abwicklung des Ankaufs eine Deckungszusage aus dem Bundeshaushalt und aus dem Landeshaushalt gegeben. Es handelt sich, dem Vernehmen nach, um eine vertraglich gesicherte Auslagenerstattung, die vereinbart wurde, nachdem eine Verprobung der Akten eine hohe Trefferquote ergeben hatte. Zwischen siebzig und achtzig Prozent der dort aufgeführten steuerpflichtigen Bürger hätten es offenbar vergessen, dass sie auch in Liechtenstein Einnahmen hatten, die sie versteuern müssen, sagte Albig. Der BND war seinerseits nach der Abgabenordnung zur Amtshilfe verpflichtet (Paragraph 111).
Bundesregierung verspricht Details
Der Informant mit den Liechtenstein-Dateien hatte sich im Sommer 2006 zunächst an den Bundesnachrichtendienst gewandt und sich ihm anvertraut. Später brachte der BND den Mann bei mehreren Gelegenheiten mit Steuerfahndern aus Nordrhein-Westfalen zusammen. In der Steuerangelegenheit war der BND selbst darüber hinaus nach Angaben aus der Regierung nicht tätig. Allerdings gibt es ein Interesse des Dienstes an anderen Liechtenstein-Informationen, etwa zur organisierten Kriminalität oder zum internationalen Terrorismus.
Die Bundesregierung hat zugesagt, am Mittwoch das Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages über alle Einzelheiten zu informieren. Diese Unterrichtung halten Abgeordnete aus dem Gremium wie der FDP-Politiker Stadler, aber auch der CSU-Politiker Uhl für überfällig.
Rechtliche Grundlage für die Vereinbarung zwischen den Finanzbehörden und dem Nachrichtendienst war angeblich ein Amtshilfeersuchen des Landes Nordrhein-Westfalen an den BND. Der Kontakt zum Bundesfinanzministerium wurde über das Kanzleramt organisiert, aus dessen Etat (Einzelplan 04) sich der BND unter anderem finanziert und dessen Abteilung 6 die Geheimdienstarbeit koordiniert.
Der Informant hatte Fernweh
Der BND war laut Paragraph 116 der Abgabenordnung verpflichtet dem Bundeszentralamt für Steuern oder, soweit bekannt, den für das Steuerstrafverfahren zuständigen Finanzbehörden mitzuteilen, was er über die in Rede stehenden Steuerstraftaten erfahren hatte.
Die Kosten, die dann bei der Amtshilfe entstanden, gingen nach Paragraph 115 der Abgabenordnung zu Lasten dessen, der das Amtshilfeersuchen stellt - hier die Finanzbehörden von Nordrhein-Westfalen -, sofern diese Auslagen im Einzelfall 25 Euro übersteigen. Das war eindeutig der Fall. Allerdings verfügen auch die Finanzbehörden der Länder über eigene Mittel zum Kauf von Informationen in Steuerstrafsachen. Im vorliegenden Fall war jedoch irgendwann Eile geboten. Der Informant hatte Fernweh, heißt es in Sicherheitskreisen. Deshalb trat der BND in Vorlage.
Der Sprecher des Finanzministeriums sagte am Montag: Die Aufwendungen für die Amtshilfe werden dem BND selbstverständlich ersetzt. Dieser Auskunft war allerdings auch zu entnehmen, dass der Nachrichtendienst bislang das vor Monaten vorgeschossene Geld, 4,6 Millionen Euro, entgegen der Zusagen noch nicht zurückbekommen hat. Deswegen wurde wohl vorübergehend behauptet, das Geld für den Informanten stamme vom BND.
Der Dienst hat dem Vernehmen nach die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen schon zweimal zur Vertrags- und zur Rechtstreue ermahnt. Bisher ohne Erfolg. Angeblich streiten sich Bundesfinanzministerium und das Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen noch über die Höhe ihres jeweiligen Anteils. Wir werden die Deckungszusage erfüllen, wie auch immer wir das dann verteilen, sagte der Sprecher Finanzminister Steinbrücks.
Regierungssprecher Wilhelm wies die Vermutung zurück, der Informant könnte in Wirklichkeit gar nicht existieren, sondern erfunden worden sein, um eine langandauernde Lauschoperation des BND gegen Liechtenstein zu verschleiern.
Empörung in Vaduz über Berlin
Die liechtensteinische Regierung streitet indes über ihre Reaktion auf die Steueraffäre. Regierungschef Hasler von der rechtsbürgerlichen Fortschrittlichen Bürgerpartei verweigerte vor seinen Treffen mit Bundeskanzlerin Merkel und Finanzminister Steinbrück an diesem Mittwoch in Berlin eine öffentliche Stellungnahme.
Eine solche hatte die mitregierende, ebenfalls rechtsbürgerliche Vaterländische Union gefordert. Ihr Präsidium nannte es rechtsstaatlich bedenklich, dass bei diesem schwerwiegenden Datenmissbrauch deutsche Stellen angeblich aktiv mit dem oder den Informanten kooperiert haben. Darauf müsse Liechtenstein zur Wahrung der Landesinteressen und insbesondere der Interessen des Finanzplatzes offiziell reagieren. Im Fürstentum wird befürchtet, die Bundesregierung habe die Razzia bei Zumwinkel bewusst wenige Tage vor dem lang geplanten Berlin-Besuch Haslers durchführen lassen, um Druck auf Liechtenstein zur weiteren Lockerung des Bankgeheimnisses auszuüben.
Zum Fall des früheren Mitarbeiters der Fürstenbank LGT, K., der 2003 vom Landgericht Vaduz verurteilt wurde, weil er der Bank die Daten entwendet hatte, die nach Bankangaben jetzt den Fahndungen in Deutschland zugrundeliegen, heißt es in Vaduz, er lebe außer Landes. Ein in Liechtenstein kursierendes Gerücht besagt, der Mann habe unter falschem Namen in Australien gelebt, als er dort aus anderen Gründen von der Polizei überprüft worden sei, wobei die von der LGT entwendeten Daten gefunden worden seien, die dann ihren Weg nach Deutschland gefunden hätten.
Der Schaaner Rechtsanwalt Müller, der K. vertreten hatte, gab an, seine Kanzlei habe keinen Kontakt mehr zu ihrem früheren Mandanten. Das Verfahren war 2003 ohne Öffentlichkeit abgewickelt worden. Müller hatte auch den Treuhänder Batliner in dem Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung vertreten, das durch den Fall Schockemöhle in Gang gekommen war.
Text: F.A.Z., 19.02.2008, Nr. 42 / Seite 4
Bildmaterial: ddp
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