25. Juli 2008 Ab Montag um 00.00 Uhr wollen Mitglieder der Gewerkschaft Verdi beim Boden- und Kabinenpersonal der Lufthansa streiken. Doch was können Passagiere tun, wenn ihr Flieger verspätet oder gar nicht abhebt? Im Folgenden die wichtigsten Antworten.
Wo kann ich mich informieren?
Infos der Lufthansa gibt es ab Streikbeginn unter lufthansa.com und unter der kostenlosen Infoline 0800-8506070; hier gibt es allerdings keine allgemeinen Streik-Informationen, sondern konkrete Hilfestellung für betroffene Passagiere. Über die Rechte von Fluggästen informiert das Luftfahrt-Bundesamt im Internet unter lba.de und an der Hotline 0531-2355100.
Was ist, wenn ich nun lieber mit dem Zug fahre?
Passagiere auf innerdeutschen Flügen können ihr Ticket laut Lufthansa am Schalter in einen Gutschein für eine Bahnfahrkarte umtauschen. Sie können sich aber auch eine Bahnfahrkarte kaufen und diese später zusammen mit einem Nachweis der Flugbuchung bei der Lufthansa einreichen und bekommen dann den Fahrpreis für die Bahn erstattet. Beides gelte aber nur für den Fall, dass der jeweilige Flug tatsächlich von dem angekündigten Streik betroffen ist.
Kann ich stornieren oder umbuchen?
Auch kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen unabhängig vom jeweiligen Tarif sind der Lufthansa zufolge möglich. Auch dies gelte aber nur für vom Streik betroffene Flüge.
Was gilt bei Verspätungen?
Bei Verspätungen hat der Passagier nach Angaben der Stiftung Warentest Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, auf zwei Telefonate, Faxe oder E-Mails. Als Verspätung gelten zwei Stunden bei Flügen bis 1.500 Kilometer, drei Stunden zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer, und vier Stunden bei über 3.500 Kilometern. Bei mehr als fünf Stunden könne der Fluggast zusätzlich Preiserstattung verlangen. Diese Leistungen müsse die Fluggesellschaft selbst dann erbringen, wenn sie für die Verspätung nichts könne.
Was gilt bei Annullierung des Fluges?
Hier gehen die Meinungen auseinander. Der Schlichtungsstelle Mobilität zufolge haben die Fluggäste bei kurzfristig annullierten Flügen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Je nach Länge der Flugstrecke liegt diese zwischen 250 und 600 Euro. Viele Fluglinien lehnten solche Forderungen allerdings mit dem Hinweis auf höhere Gewalt ab. Ein legaler Streik innerhalb des eigenen Unternehmens fällt aus Sicht der Schlichter aber in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft.
Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass laut EU-Verordnung bei außergewöhnlichen Umständen keine Ausgleichszahlung fällig wird. Ob darunter auch ein Streik beim eigenen Personal zu verstehen ist, darüber streiten sich den Verbraucherschützern zufolge die Richter.
Wo kann ich mich beschweren?
Die offizielle Beschwerdestelle ist das Luftfahrt-Bundesamt. Wir prüfen im Einzelfall, sagt Sprecherin Cornelia Cramer.
Text: AP
Bildmaterial: dpa