Elterngeld

Motivation für Väter

Von Rüdiger Soldt

02. Mai 2005 Für Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) ist der Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder, wie er im Bundestag im Oktober 2004 mit dem „Tagesbetreuungsausbaugesetz“ verabschiedet wurde, nur ein „Instrument“, um Deutschland kinderfreundlicher zu machen und die Geburtenrate zu steigern. Ihr zweites „Instrument“ heißt „Elterngeld“. Wie der Ausbau der Tagesbetreuung orientiert sich auch das Elterngeld-Vorhaben an schwedischen Erfahrungen. Bis zum Jahresbeginn 2006 soll es für diese lohnabhängige, aus Steuern finanzierte neue Leistung zumindest ein Eckpunktepapier geben.

Schon auf der zweiten Kabinettsklausur in Neuhardenberg im Juli 2004 hatte der Bundeskanzler hierfür einen Prüfauftrag vergeben, vor knapp zwei Wochen sprach er sich abermals für eine Umwandlung des Erziehungsgeldes in ein Elterngeld aus, auch wenn Schröder zugleich noch „Klärungsbedarf“ sah. Bis Ende des Jahres soll es eine Studie zur Abschätzung der Folgen sowie eine Machbarkeitsstudie geben. Nach derzeitigen Planungen könnte ein Elterngeld folgende Eckwerte haben: Es orientiert sich am Arbeitslosengeld I und ist - anders als das Erziehungsgeld - keine Fürsorgeleistung, sondern eine Lohnersatzleistung.

70 Prozent des Nettogehalts

Will das Elterngeld: Renate Schmidt

Will das Elterngeld: Renate Schmidt

Das hieße: Mütter oder Väter könnten, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes Erziehungsurlaub beantragen, für die ersten zwölf Monate ein Elterngeld bekommen, das etwa 70 Prozent ihres letzten Nettogehaltes entspräche. Wer bei der Geburt eines Kindes arbeitslos ist, der bekäme einen Sockelbetrag in Höhe von etwa 300 Euro. Eine Verkürzung der Elternzeit, wie sie kürzlich vom Arbeitgeberpräsidenten Hundt vorgeschlagen wurde, lehnt Renate Schmidt ab, weil die Wahlfreiheit zwischen Familie oder Beruf nicht eingeschränkt werden dürfe.

Auch sollen mit dem Elterngeld Väter motiviert werden, sich mehr um ihre Kinder zu kümmern. In der Diskussion ist folgende Regelung: Wechseln sich Mutter und Vater im ersten Jahr bei der Kinderbetreuung ab, beantragen beide das Elterngeld und nehmen Erziehungsurlaub, dann wird die neue Leistung zwölf Monate gezahlt. Nimmt nur die Mutter das Elterngeld in Anspruch, dann soll die lohnorientierte Leistung nur elf Monate gezahlt werden. Aus Sicht des Familienministeriums könnte das Elterngeld folgende positiven Effekte haben: Erstens werde Müttern die rasche Aufnahme der Erwerbstätigkeit - ein Jahr nach der Geburt - erleichtert. Zweitens hätten Alleinerziehende mehr Geld zur Verfügung (statt etwa 300 Euro monatlich eben 70 Prozent des Nettolohnes).

Von der Wirtschaft abhängig

Und drittens werde hiermit zwar die Geburtenrate nicht nennenswert erhöht, es seien aber positive Effekte nicht auszuschließen. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine vom Familienministerium in Auftrag gegebene Studie des Prognos-Instituts: „Bei der Entwicklung der Geburtenstatistiken der letzten Jahrzehnte haben die schwedischen Reformen im europäischen Vergleich jedoch nicht zu einer auffällig hohen Geburtenziffer beigetragen. Vielmehr wurden die beiden Ziele, die Erhöhung der weiblichen Erwerbsbeteiligung und die Gleichstellung von Mann und Frau, mit weitaus größeren Erfolgen verwirklicht, was sicher einen positiven Einfluß auf das Geburtenverhalten hat.“

Einen Einfluß auf die Fertilitätsrate sei möglich, allerdings sei die Geburtenrate von anderen Faktoren wie dem „Zeitgeist“ oder der „gesamtwirtschaftlichen Situation“ wesentlich stärker abhängig. In dem Gutachten wird mit Nachdruck von einer Finanzierung des Elterngeldes über die Sozialsysteme abgeraten, die Lohnnebenkosten seien in Deutschland so hoch, daß es aus Steuereinnahmen finanziert werden müsse. Außerdem werde das Elterngeld nur dann erfolgreich sein, wenn es ausreichende Möglichkeiten der Kinderbetreuung gebe.

„Opportunitätskosten“

Die Einführung eines Elterngeldes wird auch von dem Wirtschaftsweisen Bert Rürup befürwortet. Wenn es politisch beabsichtigt sei, die sogenannten „Opportunitätskosten“ bei der Geburt eines Kindes, also zum Beispiel den Wegfall des Gehaltes der Mutter, auszugleichen, dann müsse das Erziehungsgeld „perspektivisch durch ein höheres, aber kürzer laufendes und vor allem am Erwerbseinkommen ansetzendes Elterngeld“ ersetzt werden, schrieb Rürup schon im Jahr 2003.

In Teilen der SPD stoßen die Pläne von Frau Schmidt auf Widerspruch, weil hierin eine Bevorzugung gutverdienender Bürger gesehen wird. Im Jahr 2003 hatte die Bundesregierung aus Gründen der Haushaltskonsolidierung die Einkommensgrenzen für das Erziehungsgeld gesenkt und damit drei Milliarden Euro eingespart. Die Jahres-Einkommensgrenze wurde 2004 von 51130 Euro auf 30000 Euro gesenkt. Ein Elterngeld würde diese Kürzung rückgängig machen, denn eine Supermarkt-Kassiererin hätte hierauf genauso einen Anspruch wie der Vorstandsvorsitzende.

Kritik von der Union

Die CDU kritisiert das geplante Elterngeld: Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion Maria Böhmer hält die zeitliche Befristung auf ein Jahr für falsch. „Eltern sind nach einem Jahr gezwungen, wieder zu arbeiten, der Staat darf aber niemandem Vorschriften machen“, sagt Böhmer. Daß Eltern sich nach der Geburt länger als ein Jahr um ihr Kind kümmern wollten, zeige die derzeitige Nutzung des Erziehungsgeldes: Nur elf Prozent der Berechtigten würden es für ein Jahr in Anspruch nehmen, eine deutliche Mehrheit der Eltern aber für zwei Jahre. Ihrer Auffassung nach sei es richtig, auch ein drittes Jahr das Erziehungsgeld zu zahlen, wie dies in den unionsregierten Ländern Bayern und Thüringen der Fall sei.

Text: F.A.Z., 27.04.2005, Nr. 97 / Seite 3
Bildmaterial: F.A.Z.-Greser&Lenz, picture-alliance/ dpa/dpaweb

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