Persönlich

Verfahren eingestellt: Kate Moss muß nicht vor Gericht

15. Juni 2006 Neun Monate nach der Veröffentlichung der Kokain-Fotos von Kate Moss werden die Ermittlungen gegen das britische Topmodel eingestellt. Daß sie vor einigen Monaten beim Schnupfen eines weißen Pulvers fotografiert wurde, sei „kein hinreichender Beweis“, erklärte am Donnerstag die Staatsanwaltschaft in London, die damit auch dem Chef von Scotland Yard widersprach.

Die Veröffentlichung der Bilder in zahlreichen Zeitungen hatte Moss im September 2005 einen Karriereknick beschert. Mehrere lukrative Werbeverträge platzten. Um ihre berufliche Laufbahn zu retten, machte sie eine Entziehungskur in den Vereinigten Staaten. Zugleich trennte sich das Supermodel von seinem drogenabhängigen Freund, dem Skandalrocker Pete Doherty.

Was war es dann?

„Nach einer sehr tiefgehenden und detaillierten Prüfung des vorhandenen Beweismaterials hat die Anklagebehörde entschieden, daß es keine realistische Chance auf eine Verurteilung des Models Kate Moss wegen der Anschuldigungen im Zusammenhang mit Drogen hergibt“, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Moss hatte bei ihren Verhören durch die Polizei stets bestritten, daß es sich bei dem weißen Pulver auf den Pressebildern und einem Video um Kokain handelt. Die Aufnahmen waren am 5. September von einem Paparazzo bei einer Party in einem Londoner Musikstudio gemacht worden, in dem sich auch Doherty aufgehalten haben soll.

Falsches Signal an junge Leute

Scotland-Yard-Chef Ian Blair hatte an die Staatsanwaltschaft appelliert, Moss unbedingt vor Gericht zu bringen. Ihr einen Prozeß zu ersparen, erklärte Blair, wäre das falsche Signal an junge Leute, auf die Moss einen großen Einfluß ausübe.

Der Direktor der Anklagebehörde, Rene Barclay, räumte ein, daß es „eine absolut klare Indikation“ für eine Drogeneinnahme durch Moss gegeben habe. Es sei aber am Ende nicht möglich gewesen, nachzuweisen, daß es sich bei dem Pulver nicht auch um eine Substanz gehandelt haben könne, deren Besitz und Einnahme straffrei ist. Nach Angaben britischer Medien haben die polizeilichen Ermittlungen gegen Moss den Steuerzahler rund 200.000 Pfund (etwa 300.000 Euro) gekostet.



Bildmaterial: AFP, picture-alliance/ dpa, picture-alliance/ dpa/dpaweb

 
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