20. März 2008 Die an einem entstellenden und unheilbaren Krebsgeschwür erkrankte Französin Chantal Sébire ist tot. Die Leiche der 52-Jährigen sei am späten Mittwochnachmittag in ihrer Wohnung im burgundischen Plombières-les-Dijon gefunden worden, berichtete der Radiosender France Info. Die Todesursache war zunächst unklar. Erst am Montag war ein Antrag der früheren Lehrerin auf aktive Sterbehilfe von einem Gericht in Dijon abgelehnt worden.
Der Leidensweg der Mutter dreier erwachsener Kinder hat in den vergangenen Wochen die französische Öffentlichkeit schwer erschüttert und die Regierung gespalten. Acht Jahre lang hatte Sébire gegen den äußerst schmerzhaften Tumor mitten im Gesicht gekämpft. Auch keine Chemotherapie konnte die bösartige Wucherung stoppen, die ihr Gesicht fast völlig entstellt hatte. Das seltene Esthesioneuroblastom in der Rinne der Geruchsnerven zerstörte ihr den Geschmacks- und Geruchssinn und führte schließlich zu ihrer Erblindung. Fernsehbilder zeigten sie zuletzt abgemagert, aber mutig und gefasst.
Außenminister für Sterbehilfe
Sébire hatte beantragt, in Würde sterben zu dürfen und vom Gericht eine Genehmigung für ihren Arzt gefordert, ihr eine tödliche Medikamenten-Dosis zu verabreichen. Eine Flucht nach Belgien, in die Schweiz oder die Niederlande, wo aktive Sterbehilfe nicht bestraft wird, lehnte sie ab. Ich will in meinem eigenen Bett sterben, sagte sie. Frankreichs Justiz urteilte am Montag, Ärzte seien verpflichtet, Leben zu retten. Das Recht stelle Sterbehilfe unter Strafe.
In der französischen Regierung stieß der Fall auf ein geteiltes Echo. Noch am Mittwochvormittag sprach sich Außenminister und Ärzte- ohne-Grenzen-Mitgründer Bernard Kouchner für eine gesetzliche Ausnahmeregelung aus. Sébire ihren Wunsch zu ermöglichen wäre menschlich und notwendig, sagte der Mediziner. Dagegen lehnt der konservative Präsident Nicolas Sarkozy jede Rechtsreform für eine aktive Sterbehilfe ab. Auch Justizministerin Rachida Dati stellte sich hinter das Urteil. Premierminister François Fillon sprach von einem Fall, der an die Grenze dessen gehe, was eine Gesellschaft sagen kann und was das Gesetz tun kann.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AFP, dpa