09. Dezember 2004 In Medienberichten über Gerhard Mayer-Vorfelder darf nicht mehr auf dessen angeblichen Alkoholkonsum angespielt werden. Mit einer Einstweiligen Verfügung des Berliner Kammergerichts hat sich der Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gegen den Südwestrundfunk (SWR) durchgesetzt, der den 71jährigen in einer Comedyserie durch einen lallenden Stimmenimitator parodiert hatte.
Der Sender will sich mit dieser Entscheidung allerdings nicht zufriedengeben. Es sei nicht Absicht des Senders gewesen, die Angelegenheit vor Gericht auszutragen, sagte SWR-Justiziar Hermann Eicher. Durch die Vorgehensweise von Herrn Mayer-Vorfelder läßt sich dies nun leider nicht mehr verhindern. Der SWR werde gerichtlich überprüfen lassen, ob die Eilentscheidung vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich garantierten Rundfunk- und Kunstfreiheit Bestand haben könne.
Grob ehrverletzende Behauptung
Nach einem Bericht der Stuttgarter Zeitung (Freitagausgabe) befand das Gericht, daß die Radiosendung (SWR 3) den Eindruck erweckt habe, Mayer-Vorfelder sei ein Trunkenbold. Dies sei eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des DFB-Präsidenten. Auch in der Stilform der Satire dürfe nichts Unwahres behauptet werden.
Ein Sprecher des Stuttgarter DFB-Funktionärs begrüßte die Entscheidung. Mayer-Vorfelder habe nichts gegen Satire, er habe sich nur gegen die grob ehrverletzende Behauptung gewandt, er sei alkoholsüchtig. Für den DFB-Chef sei damit der Rechtsstreit beendet. Vom Berliner Kammergericht war am Donnerstag nachmittag keine Bestätigung zu erhalten.
Text: dpa