Urteil

Paris Hilton muss ins Gefängnis

Hilton mit ihrer Mutter Kathy vor dem Gericht in Los Angeles

Hilton mit ihrer Mutter Kathy vor dem Gericht in Los Angeles

05. Mai 2007 Die Hotelerbin und Schauspielerin Paris Hilton muss für 45 Tage in Haft. Wegen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen nach einem Verkehrsvergehen hat Richter Michael Sauer am Freitag in Los Angeles diese Strafe verhängt. Wie die amerikanische Zeitschrift „People“ berichtete, muss sich das 26 Jahre alte Party-Girl am 5. Juni in einem Frauengefängnis bei Los Angeles einfinden.

Ende Februar war Hilton mit hoher Geschwindigkeit und ohne Licht durch Hollywood gefahren und von der Polizei angehalten worden. Die Beamten stellten fest, dass der Frau schon nach einem früheren Vergehen der Führerschein entzogen worden war. Erst im Januar hatte sie wegen Trunkenheit am Steuer eine Bewährungsstrafe von 36 Monaten erhalten.

Aussage unter Tränen

So sah ein Zeichner den Auftritt vor dem Richter

So sah ein Zeichner den Auftritt vor dem Richter

„Es tut mir wirklich leid“, sagte Hilton unter Tränen im Gerichtssaal kurz vor Verlesung des Urteils. Sie war mit ihren Eltern und einem größeren Gefolge mit zehnminütiger Verspätung zu der Anhörung eingetroffen und dann selbst in den Zeugenstand getreten.

Dort brachte sie vor, nicht gewusst zu haben, dass ihr der Führerschein entzogen worden war. Ihr Agent habe sie nicht richtig darüber aufgeklärt. Der Richter entgegnete, dass er ihren Ausführungen keinen Glauben schenke. Hilton habe schließlich selbst eine polizeiliche Verwarnung unterschrieben, dass sie nicht am Steuer eines Autos sitzen dürfe.

Die Staatsanwaltschaft warf Hilton grobe Verstöße gegen die Bewährungsauflagen und die Straßenverkehrsordnung vor. Als Höchststrafe hätte der Richter bis zu 90 Tage Haft anordnen können. Hilton hätte aber auch mit einer Verwarnung oder dem Ableisten von Sozialdiensten als Strafe davonkommen können.

Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AP, dpa

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