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Schaefflers Trickserei

Von Joachim Jahn

16. Juli 2008 Ausgebufft wirkt der Schachzug des Familienkonzerns Schaeffler, seinen Einstieg beim Autozulieferer Continental auf mehrere Banken aufzuteilen – und dadurch haarscharf unter der Meldeschwelle zu bleiben. Doch es ist nun einmal legal, Grenzen und Fristen auszureizen.

Wer mit 49 Stundenkilometern fährt, übertritt damit nicht die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für geschlossene Ortschaften. Auch sollte der Staat Investoren nicht dazu zwingen, noch ihre „letzte Hose“ herunterzulassen und jegliches Geschäftsgeheimnis einem allumfassenden Transparenzgebot zu opfern.

Schon kürzlich hat der Bundestag die maßgebliche Hürde von fünf auf drei Prozent gesenkt: Nach der Kaperung der Deutschen Börse sollte ein „Anschleichen“ von Hedge-Fonds erschwert werden. Dennoch sollte sich Schaeffler nicht allzu sicher sein, dass sein Vorgehen auch wirklich legal ist. Denn wer getrennt marschiert, aber gemeinsam plant, muss die Meldepflichten auch dann erfüllen, wenn seine Anteile nur zusammengerechnet die entscheidende Schwelle erreichen.

Wenn bald das „Risikobegrenzungsgesetz“ in Kraft tritt, wird diese Regelung noch verschärft – bisher hat der Bundesgerichtshof sie nämlich ausgesprochen zurückhaltend angewandt. Außerdem müssen Investoren, die mehr als 10 Prozent der Anteile erwerben, dann sogar ihre Ziele und Geldmittel aufdecken. Noch mehr Regulierung kann sich niemand wünschen. Und findige Anwälte werden auch künftig noch Schlupflöcher finden, um die strengen Beweisregeln auszutricksen.

Text: F.A.Z.

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