Bevor Minister und Abgeordnete die Veröffentlichung der Vorstandsgehälter fordern, sollten sie erst mal ihre Einkommen und Ansprüche veröffentlichen. Ob da nicht auch eine Deckelung angezeigt wäre?
Was sie heute tun (siehe www.bundestag.de) ist, nach langen Debatten und Verfassungsgerichtsentscheid, eine Nebelaktion aber sicherlich keine Veröffentlichung: Stufe 1, Stufe 2 und Stufe 3.
Hinter letzterer verbergen sich Einkommen von 7500 Euro pro Jahr bis 200.000 (z.B. Kabinettsmitglieder, aber auch wesentlich mehr bei hauptberuflichen Geschäftsführern oder Teilhabern an Firmen)
Der Bundestag sollte alle Einkommen der Abgeordneten auf Heller und Pfennig, alle Pensionsansprüche und Übergangsgeldern in aktuellem Barwerten veröffentlichen. Dann und nur dann hätten Politiker einen moralischen Anspruch, die Offenlegung von Bezügen von Vorständen zu verlangen.
Also das absolute Primat der Vertragsautonomie im Grundgesetz ist mir beim hundertfachen Lesen desselbigen doch glatt durch die Lappen gegangen. Sicherlich nimmt es aber an der Ewigkeitsgarantie teil und ist primus inter partes. Wahrscheinlich weist diese Bestimmung im Grundgesetz auch gleichzeitig dem Aktiengesetz einen Rang über den Bundesgesetzen zu und kann damit nicht ohne weiteres vom Parlament geändert werden. Im Ernst, nicht alles was da gefordert wird ist auch nur annähernd sinnvoll, aber wer hier allen Ernstes das Grundgesetz vorschützt, sollte doch auch mal einen Blick hineingeworfen haben und das Prinzip der Güterabwägung und Verhältnismäßigkeit kennen. Eigentum verpflichtet nämlich auch. Gottseidank gibt es auch nicht wirklich DIE Vertragsfreiheit, wer schon einmal zu Miete gewohnt hat, etwas über das Internet bestellt hat oder unbedarft einen Laden betreten hat, wird mit Dankbarkeit an die Vorschriften zu den AGB denken.