Leitartikel Wirtschaft

Besser privat

EIN JAHR PRIVATE BILANZPOLIZEI / VON GEORG GIERSBERG

27. Oktober 2006 Die Bilanzpolizei zeigt, daß neue Aufgaben nicht immer mit mehr Bürokratie einhergehen müssen.

Der ertappte Gesetzesbrecher ist ein großer Erfolg für jede Polizei. Ein noch größerer Erfolg ist aber der ganz unspektakuläre Fall, in dem die Polizei allein durch ihre Anwesenheit oder die Drohung ihres Eingreifens ein Verbrechen verhindern kann. Und in diesem Sinne ist eine Einrichtung auf einem guten Weg, die in der Öffentlichkeit bisher nur wenig wahrgenommen wurde, gerade weil sie so gut funktioniert: die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung, volkstümlich Bilanzpolizei genannt.

Die Prüfstelle mit Sitz in Berlin hat ihre Arbeit erst vor gut einem Jahr aufgenommen. Bis dahin war die Prüfung von Unternehmensabschlüssen den Wirtschaftsprüfern und dem Aufsichtsrat vorbehalten. Nach den Bilanzskandalen im In- und Ausland (Enron, Worldcom, Flowtex, Comroad) schien das aber zuwenig. Die Bundesregierung beschloß, ein weiteres, in vielen Ländern längst übliches Gremium einzurichten, das die Jahresabschlüsse der Unternehmen im Verdachtsfall oder sporadisch noch einmal unter die Lupe nimmt. Obwohl gerade die größte Prüfungseinrichtung dieser Art, die Börsenaufsicht der Vereinigten Staaten, eine staatliche Behörde ist, hat sich die deutsche Regierung davon überzeugen lassen, diese Aufgabe zumindest teilweise auf eine privatrechtliche Einrichtung zu übertragen.

Seither ist die Durchsetzung der Rechnungslegungsvorschriften in einer ersten Stufe der privatwirtschaftlich organisierten Prüfstelle für Rechnungslegung und in einer zweiten Stufe der staatlichen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Bonn übertragen. Nach dem ersten Jahr muß man sagen, die damals mutige Entscheidung für eine privatrechtlich organisierte Prüfstelle hat sich bewährt. Und das in mehrfacher Hinsicht.

Allein die Existenz der Prüfstelle hat die Qualität deutscher Jahresabschlüsse erhöht. In zahlreichen Gesprächen zwischen Vorstand und Wirtschaftsprüfer oder im Prüfungsausschuß des Aufsichtsrates spielt heute die Frage eine Rolle, wie ein bestimmter Sachverhalt wohl von der Prüfstelle eingeordnet werden würde. Immerhin muß jedes der 1200 deutschen kapitalmarktorientierten Unternehmen damit rechnen, daß bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten der Abschluß auf jeden Fall und selbst ohne konkreten Verdacht zumindest alle paar Jahre von der Prüfstelle unter die Lupe genommen wird. Werden dabei schwerwiegende Fehler festgestellt, müssen sie in der Regel öffentlich bekanntgegeben werden, weil die zusätzliche Prüfung des Abschlusses der Transparenz am Finanzmarkt zugute kommen soll.

Die Prüfstelle hat seit Sommer vergangenen Jahres 200 Prüfungen eingeleitet und 65 abgeschlossen. In zehn Fällen stellte der Prüfer fest, daß der Abschluß nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprach. Die meisten Beanstandungen waren von minderem Gewicht und zumeist auf die Unsicherheit im Umgang mit den noch neuen internationalen Rechnungslegungsvorschriften IFRS zurückzuführen. Spektakulär waren nur wenige Fälle, darunter jener des Puppenherstellers Zapf, in dem es wirklich um Betrug ging.

In vielen nicht beanstandeten Fällen konnte die Bilanzpolizei, die ihre Arbeit weitgehend im Gespräch mit den Beteiligten in ihren Arbeitsräumen in Berlin erledigt, den Unternehmen wichtige Hinweise auf Verbesserungen und Korrekturen an ihren Abschlüssen geben. Die Kontrollgespräche werden daher sowohl von Finanzvorständen als auch von Wirtschaftsprüfern insgesamt sehr positiv beurteilt, geben sie ihnen doch mehr Sicherheit bei der Erstellung und Feststellung der Jahresabschlüsse.

Glücklich war die Entscheidung zugunsten einer privatrechtlichen Einrichtung aber auch, weil auf diese Art eine kleine, aber sehr effiziente Einrichtung entstanden ist - also das Gegenteil einer neuen Bürokratie. Unter der Leitung von Eberhard Scheffler, eines in Praxis wie Theorie erfahrenen Rechnungslegungsfachmannes, erledigen lediglich dreizehn Prüfer die Überwachungsaufgabe. Sie schließen Monat für Monat zwischen acht und zwölf Prüfungen ab.

Schon in ihren ersten Monaten hat die Prüfstelle durch Professionalität und Effizienz dazu beigetragen, die Glaubwürdigkeit deutscher Jahresabschlüsse zu erhöhen. Ihre Stellung als unabhängige, kompetente und effiziente Kontrollinstanz hat sie sich erarbeitet, weil sie sich weder zum verlängerten Arm der staatlichen Behörde Bafin hat degradieren lassen noch der Gefahr erlag, eine weitere Instanz zur Auslegung offener Bilanzierungsregeln zu werden.

Diese Unabhängigkeit gilt es zu wahren. Vor allem der Gesetzgeber sollte sich hüten, die kleine Einrichtung durch die Übertragung falscher Aufgaben zu beschädigen. Derzeit wird vom Parlament die sogenannte Transparenzrichtlinie abschließend behandelt. Darin soll der Halbjahresabschluß durch die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfer aufgewertet werden. Er wäre dann auch von der Prüfstelle zu prüfen. Dafür kann es gute Gründe geben. Die Prüfstelle sollte aber nur für eine inhaltliche Prüfung in die Pflicht genommen werden, für reine Formalprüfungen ist sie zu gut.

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung ist in ihrer derzeitigen Form ein gutes Beispiel dafür, daß neue Aufgaben nicht immer mit mehr Bürokratie einhergehen müssen. Eine kleine, gut bezahlte Expertengruppe unter einer ehrgeizigen, aber uneitlen Führung ist die beste Form der Überwachung. Ihr größter Erfolg wäre es, würde ein Laie auch in ein paar Jahren die Prüfstelle kaum kennen, weil sie allein durch ihre Anwesenheit zur Bilanzwahrheit und damit zur Effizienz der Kapitalmärkte beigetragen hat.

Text: F.A.Z., 28.10.2006, Nr. 251 / Seite 13

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