Willkürliche Forderungen

Auf dem Anwaltsbasar

Von Corinna Budras

02. Mai 2008 In der Anwaltschaft geht es derzeit zu wie auf dem Basar: Erst fordert der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Hartmut Kilger, eine Erhöhung der gesetzlichen Gebühren um unbescheidene 8 Prozent; nur wenige Tage später dürfen es schon 15 Prozent sein.

Als Rechtfertigung werden mal die Preissteigerungen seit Inkrafttreten des Vergütungsgesetzes im Jahr 2004 bemüht, dann gar die künftige Preisentwicklung. So viel Wankelmut spricht eher für die Willkür der Forderungen als für ihre fundierte Berechnung.

Hinweis auf Preissteigerungen kein Argument für hohe Forderungen

Was der Cheflobbyist verschweigt: Das Vergütungsgesetz hat den Advokaten in vielen Bereichen satte Zuwächse ermöglicht, für sie wären höhere Gebühren angesichts des hohen Wettbewerbsdrucks von anderen Beraterbranchen sogar kontraproduktiv.

Anderen Juristen mögen die neuen Regelungen tatsächlich Einbußen gebracht haben. Doch dies spricht eher dafür, diese in einigen Punkten nachzubessern, als die Mandantschaft mit noch höheren Honoraren auf allen Gebieten zu verschrecken. Zudem ist der bloße Hinweis auf Preissteigerungen allein kein Argument für hohe Forderungen. Andere Branchen müssen sich an ihrer Produktivität messen lassen.



Text: F.A.Z.