27. Februar 2007 Die EU braucht mehr Steuerwettbewerb, nicht weniger.
Ob Spirituosenhersteller, Biobauern oder Chemieunternehmen: Wer sich im Wirtschaftsleben für wichtig erachtet, hat einen Verband. Viele dieser Verbände repräsentieren eine volkswirtschaftlich bedeutsame Macht. Die Holdinggesellschaften in der Schweiz besitzen eine eigene Dachorganisation, die für 20000 Unternehmen spricht. Sie zahlen im Jahr ungefähr drei Milliarden Franken Steuern in die Bundeskasse nach Bern. Das sind 5,5 Prozent aller Einnahmen der Eidgenossenschaft, nicht gerechnet die Steuerzahlungen an die Kantone und Gemeinden, in denen solche Holdinggesellschaften angesiedelt sind. Anders gewendet: Ohne die Holding-Steuern hätte der Schweizer Finanzminister Hans-Rudolf Merz im vergangenen Jahr keinen Haushaltsüberschuss erzielt, sondern ein Defizit verbucht. Dies muss man wissen, wenn vom jüngsten Steuerstreit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union die Rede ist.
Der EU sind vorerst nur sogenannte "Privilegien" bei den ausländischen Einkünften von Holdingunternehmen, Verwaltungsgesellschaften und gemischten Einheiten ein Dorn im Auge. Namentlich die Steuerregeln in den Kantonen Zug und Schwyz stoßen ihr sauer auf. Dort sind die Abgabensätze besonders niedrig - wohlgemerkt diejenige an Kantone und Gemeinden, nicht die an den Bund. Er verlangt von allen gleich viel. Seit Dienstag bemühen sich die EU-Staaten nun um eine gemeinsame Position gegenüber der Schweiz.
Der Vorstoß trifft zwischen Basel und Genf auf einhellige Ablehnung. Selbst die Sozialdemokraten machen bisher gute Miene zu dem aus ihrer Sicht eigentlich anrüchigen Spiel mit den Steuerprivilegien. Im Herbst sind Parlamentswahlen, da will niemand hintanstehen, wenn es gegen Einmischungsversuche aus Brüssel in die Steuerhoheit geht. Daher können nicht nur die Holdinggesellschaften auf Unterstützung hoffen, die sich in der Innerschweiz angesiedelt haben. Finanzminister Merz, für die Kantone nicht direkt zuständig, hat die Parole ausgegeben: Es gibt nichts zu verhandeln.
Das Ansinnen der EU steht schon formal auf einem schwachen Fundament. Das Freihandelsabkommen, das ins Feld geführt wird, deckt nur den Warenverkehr ab und ist im Übrigen gut abgehangen. Es stammt aus dem Jahr 1972. Ebenso sind die beanstandeten Steuerregeln der Schweizer Kantone einige Jahre angewendet worden, ohne dass Brüssel an ihnen Anstoß genommen hätte. Darüber hinaus war die Schweiz an der Formulierung der Wohlverhaltensregeln der EU zur Unternehmensbesteuerung von 1997 gar nicht beteiligt.
Gerade diese formalen Unzulänglichkeiten sind gefährlich. Sie führen schnell zum reinen Machtpoker und auf Nebenkriegsschauplätze. Dies gilt für beide Seiten. Eine Lunte hat die rechtskonservative Schweizerische Volkspartei (SVP) von Christoph Blocher schon gelegt. Sie verlangt unter anderem die Verweigerung der - in einer Volksabstimmung gebilligten - "Kohäsionsmilliarde", mit der sich die Schweiz an der Entwicklung der neuen EU-Mitglieder in Osteuropa beteiligt. Blocher verlangt auch den Stopp der Überweisungen aus der Zinsbesteuerung der in der Schweiz ansässigen Bürger der Gemeinschaft, ja selbst eine starke Verteuerung der Autobahnvignette für EU-Bürger. Zu Ende gedacht, steht am Ende solcher Forderungen ein hemmungsloser wechselseitiger Protektionismus.
Auf der anderen Seite hat der frühere Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD), ein alter Scharfmacher gegen die Schweiz in Steuerfragen, den Eidgenossen, die ja so vielfältig von der Gemeinschaft profitierten, "einseitige Rosinenpickerei" vorgeworfen. Das klingt ganz so, als hätte die EU von ihrem zweitgrößten Handelspartner selber keinen Nutzen.
Eichel hat insofern recht, als die Schweiz tatsächlich ein "Steuerparadies" für Unternehmen ist; im einen Kanton mehr, im anderen weniger. Was er verkennt, ist die Natur dieses Paradieses. In gewisser Weise blüht das Land mit Holdingunternehmen. Betrachtet man das Verhältnis von Inlands- und Auslandsabsatz, dann sind selbst Konzerne wie Nestlé, Novartis und Credit Suisse in der Schweiz mehr oder weniger zu "Holdinggesellschaften" geworden. Zugleich sind die jetzt so geschmähten Holdings in den Ländern, in denen sie unternehmerisch tätig sind, grundsätzlich steuerpflichtig. Hier mag nicht immer alles mit rechten Dingen zugehen (Stichwort Transferpreise), aber dies hat mit der Diskussion über die "richtige" Steuer für Unternehmen in Europa nichts zu tun.
Was Brüssel letztlich nicht versteht und nicht akzeptieren will, ist das Staatsverständnis in der Schweiz. Es setzt auf Subsidiarität statt auf zentrale Steuerung, auf Pragmatismus statt auf Rigidität, auf Vielfalt statt auf Vereinheitlichung, auf Dienst am Bürger statt auf Gehorsam gegenüber der Obrigkeit. Ein typisches Beispiel für die Ausrichtung an der Lebenswirklichkeit stellt die vielfach kritisierte Pauschalbesteuerung der Superreichen dar. Es geht hier um Menschen, die ihre Einkünfte außerhalb der Schweiz erzielen. Sie können sich überall auf der Welt niederlassen. Will man sie haben, muss man ihnen etwas bieten.
In der Unternehmensbesteuerung verfolgen einige Kantone inzwischen die Linie, die allgemeinen Steuersätze deutlich zu senken, und sie haben große Erfolge damit. Kann es denn Sünde sein, den Wirtschaftssubjekten mehr Geld zur freien Verfügung zu lassen? Brüssel scheint diesem Gedanken anzuhängen. Dabei sollte es umgekehrt sein. Mehr Steuerwettbewerb in Europa muss die Devise lauten. Die Schweiz könnte dafür ein Katalysator sein.
Text: F.A.Z., 28.02.2007, Nr. 50 / Seite 13
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