20. August 2008 Mit dem Kabinettbeschluss nimmt die Abwehr unerwünschter ausländischer Investoren Gestalt an. Das neue Außenwirtschaftsrecht sichert der Bundesregierung ein Veto, wenn sich ausländische Kapitalgeber maßgeblich an deutschen Unternehmen beteiligen wollen.
Deutschland scheidet die Welt künftig in Gut und Böse: Investoren aus der Europäischen Union und den benachbarten Efta-Ländern sind weiterhin ohne Einmischung der Politik willkommen. Allen anderen, denen das Gütesiegel der richtigen Herkunft fehlt, müssen sich darauf einstellen, dass die deutsche Regierung sich ihrer lauteren Absichten vergewissert. Sie darf drei Monate lang prüfen, ob öffentliche Ordnung oder Sicherheit durch den Einstieg in Gefahr geraten.
Öffentliches Misstrauen
Das Vorhaben zielt kaum verhohlen auf die finanzstarken Staatsfonds, in denen aufstrebende Länder ihre Rohstoffeinnahmen und Währungsreserven anlegen. Diesen schlägt öffentliches Misstrauen entgegen, obwohl die langjährigen deutschen Erfahrungen mit Investoren etwa aus Kuweit gut sind und der Einstieg von Staatsfonds in der aktuellen Finanzkrise mancher Bank, ob in den Vereinigten Staaten oder in der Schweiz, aus der Not geholfen hat.
Dessen ungeachtet begründet die große Koalition diesen Eingriff in den Kapitalverkehr mit der Sorge, den neuen Kapitalgebern gehe es womöglich nicht nur um Gewinn, sondern um politische Einflussnahme bis hin zur Zerstörung der deutschen Wirtschaft. In einem solchen Fall wäre die Politik freilich auch ohne das neue Gesetz nicht ganz hilflos.
Ein erheblicher Unsicherheitsfaktor
Der Bundeswirtschaftsminister beschwichtigt, Verbote blieben die Ausnahme, das Investitionsklima werde nicht berührt. Überzeugend ist das nicht. Das Gesetz birgt weiten Ermessensspielraum, den jede Regierung anders nutzen wird. Während der Vorbereitung des Entwurfs hat sich gezeigt, welche Begehrlichkeiten geweckt werden. So äußerte der Sozialminister schon den Wunsch, vom fremden Käufer Arbeitsplatzgarantien verlangen zu können.
Im Kalkül der Investoren ist dies ein erheblicher Unsicherheitsfaktor. Das Gesetz könnte für den Standort zum Bumerang werden. Das knappe Kapital könnte daraufhin einen Bogen um das ressourcenarme Deutschland machen. Diese Gefahr muss die hiesige Wirtschaft mehr fürchten als den möglichen Schaden, den ein feindlich gesinnter Investor anrichten könnte.
Text: F.A.Z.
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