13. November 2003 Drei Tage lang sah es nach Aufbruch in der erstarrten deutschen Rundfunkpolitik aus. Doch schon gestern hat sich klar abgezeichnet, daß die von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen vorgelegten Sparvorschläge für ARD und ZDF wieder einmal auf Widerstand vor allem sozialdemokratischer Ministerpräsidenten stoßen. Bleibt es dabei, ist das Reformpapier, das unter anderem die Streichung von Radiosendern und die Zusammenlegung von 3sat und Arte vorsieht, vom Tisch. Veränderungen gibt es nur, wenn alle sechzehn Länder zustimmen. Neu ist die Blockade nicht. Noch nie haben sich die für die Rundfunkpolitik verantwortlichen Bundesländer dazu aufgerafft, den ewigen Kreislauf der Rundfunkgebühren-Erhöhungen zu durchbrechen. Bislang ist noch jeder Vorschlag für umfassende Strukturreformen bei ARD und ZDF in der Konsensmühle der Ministerpräsidenten kleingeschreddert worden.
Die zu erwartende neuerliche Pleite ist für die Länderchefs allerdings besonders blamabel. Es ist den Bürgern schlicht nicht mehr zu vermitteln, warum deutsche Politiker zwar schmerzhafte Einschnitte in der Sozialversicherung vornehmen, aber den teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Welt noch teurer machen wollen. Die Anstalten beschäftigen mehr als 25.000 feste Mitarbeiter. Seine durch Rundfunkgebühren finanzierten Ausgaben haben sich allein zwischen 1991 und heute auf 6,6 Milliarden Euro mehr als verdoppelt. Damit haben ARD und ZDF weitaus mehr Geld zur Verfügung als alle Privatsender in Deutschland zusammen. Die Gebührenexplosion ist vor allem die Folge eines wuchernden Programmdschungels: Im öffentlich-rechtlichen Fernsehen hat sich das Programmangebot zwischen 1992 und 2002 mehr als verdreifacht.
Mit ökonomischer Rationalität hat das alles nichts mehr zu tun. Ordnungspolitisch ist die Existenz der öffentlich-rechtlichen Sender nur dadurch zu rechtfertigen, daß sie Programme anbieten, die gesellschaftlich als wünschenswert erachtet, jedoch im marktwirtschaftlichen Wettbewerb - also von den Privatsendern - nicht angeboten werden, weil sie nicht kostendeckend produziert werden können. Die Begründung dafür ist einfach: Es ist eine Verschwendung von Ressourcen, wenn öffentliche Anbieter, finanziert durch Zwangsentgelte, etwas bereitstellen, was der Markt ohnehin hervorbringt. Es ist also gerade nicht die Aufgabe von ARD und ZDF, mit den Privaten zu konkurrieren, wie sie es heute in weiten Teilen ihres Programms tun. Ließen sie davon ab, könnten die Rundfunkgebühren sinken, statt zu steigen. Und zwar kräftig.
Wie leistungsfähig auch im gesellschaftlich sicherlich besonders sensiblen Mediengeschäft der Markt ist, zeigt das - trotz Anzeigenkrise - noch immer vielfältige Angebot von Zeitungen und Magazinen in Deutschland. Wer würde ernsthaft Bedarf für eine öffentlich-rechtliche Tageszeitung sehen? Mehr noch: Die tatsächlichen Verhältnisse lassen auch beim Rundfunk Zweifel aufkommen, ob das öffentlich-rechtliche System, etwa wenn es darum geht, unabhängig über Politik zu berichten, einem funktionierenden Markt von Privatsendern nicht unterlegen ist. Die Wahl des ZDF-Intendanten Markus Schächter hat im vergangenen Jahr schonungslos offengelegt, wie eng der Klammergriff der Parteien um die Anstalten ist. Damals schacherten die Bataillone von Union und SPD monatelang und ungeniert in aller Öffentlichkeit um die Besetzung des Postens.
Ordnungspolitische Argumente haben in der deutschen Rundfunkpolitik allerdings noch nie viel gezählt. Bis heute haben es die Länder versäumt, eine präzise Definition und Begrenzung der Aufgaben von ARD und ZDF vorzunehmen. Statt dessen überließen sie dies faktisch weitgehend dem Bundesverfassungsgericht. Die Richter füllten das Gesetzgebungsvakuum im Laufe der Jahrzehnte notgedrungen mit einer ganzen Serie von Grundsatzurteilen. Die beiden wichtigsten Entscheidungen, was die Aufgabendefinition angeht, stammen freilich von 1986 und 1987 und damit aus der Steinzeit des Privatfernsehens. Damals konnte nicht die Rede davon sein, daß die jungen Privatsender ein ausreichendes Programmspektrum anbieten. Entsprechend großzügig und vage definierten die Richter denn auch das Aufgabenfeld der Anstalten.
Doch das Angebot der Privaten ist mittlerweile nach Umfang und Qualität in allen Bereichen weitaus besser geworden - und das von ARD und ZDF schlechter. Dennoch müssen die Uraltentscheidungen, die die Intendanten wie Monstranzen vor sich hertragen, regelmäßig als Rechtfertigung für die öffentlich-rechtliche Expansion herhalten. Und natürlich drohten die ARD-Granden auch diese Woche schon wieder mit dem Gang zum Verfassungsgericht, sollten die Sparvorschläge umgesetzt werden. Das wäre dann allerdings wirklich spannend: Lassen es die Anstalten tatsächlich auf die Nagelprobe ankommen, ob die betagten Entscheidungen noch einer Überprüfung standhalten?
Doch auch unabhängig davon, wie das Gericht heute entscheiden würde, sind Zweifel angebracht: Ist es wünschenswert, daß ein demokratisches Land in einem so sensiblen Bereich wie dem Rundfunk die Festlegung wichtiger Spielregeln von vornherein weitgehend einem Gremium von Richtern überläßt? Auch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), eine weitere heilige Kuh in der verkorksten deutschen Rundfunkpolitik, kann der Politik nicht die Entscheidung abnehmen, wo die Grenzen für ARD und ZDF liegen. Dies festzustellen ist nicht Aufgabe eines Gremiums von Rechnungsprüfern. Sie können nur dafür sorgen, daß ein vorgegebener und klar umrissener Programmauftrag effizient erfüllt wird. Natürlich wird das Verfassungsgericht immer zu prüfen haben, ob eine von den Ländern verabschiedete Rundfunkgesetzgebung verfassungsgemäß ist. Doch solange die Länder einen Staatsvertrag, der ARD und ZDF endlich Grenzen setzt, gar nicht erst zustande bringen, tragen sie die Hauptverantwortung für die Verschwendung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.11.2003, Nr. 265 / Seite 13
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