13. Februar 2008 Die Suche nach einer neuen Schuldenbremse für Bund und Länder tritt in eine entscheidende Phase. An diesem Donnerstag trifft sich die Kommission von Bundestag und Bundesrat, die einen Kompromiss aushandeln soll. Im Frühjahr wollen die Vorsitzenden, Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) und der Chef der SPD-Bundestagsfraktion, Peter Struck, ihr Konzept vorlegen. Noch im ersten Halbjahr soll das Gerüst stehen, damit die Änderung des Grundgesetzes in ausreichendem Abstand zur Bundestagswahl beraten werden kann.
An Vorschlägen, wie man die Flucht in neue Schulden besser als bisher verbauen kann, mangelt es nicht. Der Sachverständigenrat will grundsätzlich daran festhalten, dass sich der Kreditspielraum an den Investitionen orientiert. Er schlägt aber vor, den Investitionsbegriff enger zu fassen. SPD-Bundesfinanzminister Peer Steinbrück will sich am Europäischen Stabilitätspakt anlehnen, aber eine gewisse langfristige Verschuldung weiter zulassen. Die Union zeigt sich hier skeptisch. Aus ihren Reihen ist das Mantra zu hören: Ein ausgeglichener Haushalt ist ein ausgeglichener Haushalt.
Wer will den Werteverzehr bestimmen?
Nur in der Theorie überzeugt der Ansatz, die nachwachsende Generation über Kredit an den Kosten dauerhafter Investitionsprojekte zu beteiligen, wie es die Ökonomen des Sachverständigenrats vorschlagen. In der Praxis funktioniert das nicht: Wer will den Werteverzehr bestimmen, der herausgerechnet werden müsste, weil Brücken saniert, Autobahnen erneuert, Schulen erhalten werden müssen? In dem Maße, in dem sich das Vermögen des Staates vermindert, wären die Bruttoinvestitionen zu kürzen, um die künftigen Steuerzahler nicht übermäßig zu belasten. Auch ist der Investitionsbegriff nicht hart abgrenzbar. Selbst wenn anfangs ein enger Rahmen gezogen würde, bliebe die Gefahr, dass später der Ruf laut wird, auch die Bildungsausgaben einzubeziehen - nach dem Motto: Es kann nicht sein, dass Investitionen in Köpfe weniger wichtig sind als zusätzliche Autobahn-Kilometer. Damit wären Tür und Tor geöffnet für einen extremen Anstieg der Neuverschuldung.
Es ist daher richtig, dass Steinbrück sich von dem investitionsorientierten Ansatz gänzlich gelöst hat. Er will stattdessen das strukturelle Staatsdefizit auf höchstens 0,5 Prozent beschränken. Für den Bund beansprucht er mit 0,35 Prozent den Löwenanteil. Auch dieses Konzept ist problematisch, da es eine klare Vereinbarung darüber verlangt, welcher Teil des Defizits dauerhaft (strukturell) bedingt ist und welcher Teil durch Konjunkturschwankungen hervorgerufen wird.
Weniger ist mehr
Zudem gilt: Weniger ist im Fall der Staatsverschuldung tatsächlich mehr. Die hohen versteckten Lasten, die die nachwachsende Generation mit den Beamtenpensionen und über die Sozialversicherungen schon zu tragen hat, sprechen dafür, auf kreditfinanzierte Ausgaben grundsätzlich zu verzichten, wie es viele Unionspolitiker auch verlangen. Dies darf nicht mit einem totalen Schuldenverbot verwechselt werden. Der Staatshaushalt soll auch nach dem Willen der Union weiterhin mit der Konjunktur atmen können. Die dazu von Steinbrück und der Union ins Auge gefasste Norm hat den Vorteil, dass sie politisch nicht so weich ist wie die aktuelle Konjunkturklausel.
Sinnvoll ist auch das vorgeschlagene Ausgleichskonto, auf dem Abweichungen von den geplanten Werten festgehalten würden, die sich im Haushaltsvollzug unvermeidlich ergeben. Falls der Saldo zu sehr ins Minus rutscht, soll die Regierung zu einem Haushaltssanierungsgesetz verpflichtet werden. Das ist ein geschickter Weg, um zu verhindern, dass dem Haushalt wiederholt zu günstige Annahmen zugrunde gelegt werden.
Selten war die Gelegenheit so günstig wie derzeit
Offen ist, ob die Länder - wie eigentlich notwendig - in die neue Regelung einbezogen werden. Baden-Württemberg hat einen Entschuldungsfonds angeregt, um auch die besonders verschuldeten Bundesländer zum Mitmachen zu bewegen. Den Fonds lehnen jedoch der Bund und die Bayern ab. Sie sehen zu Recht damit alle gestraft, die bisher sparsam gewirtschaftet haben.
Sachsen-Anhalt hat vorgeschlagen, armen Ländern mit Geld aus dem Solidaritätszuschlag aus dem Schuldenschlamassel zu helfen. Das ist aus Ländersicht reizvoll, weil es ein Geschäft auf Kosten des Bundes wäre, dem die Einnahmen aus dem Soli zustehen. Warum sollte er darauf eingehen? Letztlich muss es im Interesse eines jeden Landes sein, seine Neuverschuldung zu begrenzen, weil mit der Überschuldung die Existenzberechtigung in Frage gestellt werden könnte.
Entscheidend wird sein, dass die neue Formel gegen Schulden effektiv, einfach und europakompatibel ist. Jeder muss sehen können, ob die Norm eingehalten wird. Die erste Große Koalition hat Ende der sechziger Jahre das Schulden-Ventil geöffnet. Ihre Nachfolgerin muss es schließen. Das ist sie dem Land schuldig. Selten war die Gelegenheit so günstig wie derzeit. Union und SPD verfügen im Bundestag über die notwendige Mehrheit. Die konjunkturelle Lage ist trotz Eintrübungen noch so freundlich, so dass sich der Druck, in Defizite auszuweichen, in Grenzen hält. Es wäre fahrlässig, diese Chance nicht zu nutzen.
Text: F.A.Z., 13.02.2008, Nr. 37 / Seite 11
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