Von Kerstin Schwenn
12. Juli 2008 Es ist gerade zehn Jahre her, dass bei dem Bahnunglück in Eschede 101 Menschen starben. Ein verschlissener Gummi-Radreifen war die Ursache dafür, dass der ICE Wilhelm Conrad Röntgen“ entgleiste. Damals nahm die Deutsche Bahn unmittelbar nach dem Unfall alle ICE-1-Triebzüge außer Betrieb und unterzog sie einer Ultraschallprüfung.
Am Mittwoch entgleiste der ICE 518 auf der Fahrt von München nach Dortmund unmittelbar nach dem Verlassen des Kölner Hauptbahnhofs auf der Hohenzollernbrücke. Als Ursache wird eine defekte Radsatzwelle angenommen. Verletzt wurde niemand, die Fahrgäste konnten über eine Tür am Zugende auf den Bahnsteig zurückkehren.
Nach dem Unfall vom Mittwoch entschieden die Bahn und das Eisenbahnbundesamt, alle ICE-Züge mit Radsatzwellen desselben Typs vorsorglich zu überprüfen – schon nach 60.000 Kilometer Laufleistung vor dem üblichen Wartungstermin. Besonders im Westen und Süden Deutschlands kam es durch den überraschenden Rückruf in die Werkstätten am Freitag zu Verkehrsstörungen; Züge verspäteten sich oder fielen sogar aus. Die Kunden hatten sich darauf nicht einstellen können, da die Bahn erst am Freitagmorgen über den Rückruf informierte.
Angemessen reagiert?
Das Eisenbahnbundesamt nimmt das Unternehmen in Schutz: Zunächst habe man die Unfallursache feststellen, dann aber sofort, ohne Vorankündigung handeln müssen, um jedes Risiko für die Fahrgäste auszuschließen. Diese Entschuldigung des Bahnvorstands mögen die Kunden annehmen. Einmal nicht am gewünschten Ziel anzukommen ist allemal besser als nie mehr anzukommen.
Eine andere Frage ist, ob das Zugpersonal angemessen – das heißt in diesem Fall vor allem: schnell genug – reagiert hat. Nach Aussagen von Fahrgästen waren schon bei der Ausfahrt aus dem Bahnhof in Frankfurt in einem Wagen verdächtige Geräusche zu hören.
Angehalten wurde der Zug jedoch erst nach dem Halt in Köln – und somit nach einer Fahrt mit Tempo 330. Zur technischen kommt nun die juristische Überprüfung. Wegen des Verdachts der Gefährdung des Bahnverkehrs“ ist jetzt die Staatsanwaltschaft am Zug. Die Bahn beteuert, ihr Personal habe sich korrekt“ verhalten. Auch wenn der erste Anschein das Gegenteil vermuten lässt: Bevor nichts bewiesen ist, verbieten sich Vorverurteilungen.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: reuters
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