Von Melanie Amann
24. Juli 2008 So manche Kartellbrüder wären dankbar, kämen sie so leicht davon. Das Bundeskartellamt hat nicht etwa die Zentralvermarktung der Fußballübertragungsrechte gekippt, sondern das Geschäftsmodell der Deutschen Fußball-Liga grundsätzlich gebilligt. Sie darf ihre Verhandlungsmacht weiterhin gegenüber den Sendern ausspielen.
Das Kartell wird mit der nach dem Wettbewerbsrecht zulässigen Begründung akzeptiert, dass die Beteiligten eine Absprache geschlossen haben, die auch dem Kunden nutzt und nicht nur ihnen selbst. Zwar überzeugen die Argumente von Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer, was die Ausstrahlung von Fußball-Highlights“ im frei zugänglichen Fernsehen angeht: Je später sie zu sehen sind, und je stärker sie in das Bezahlfernsehen verlegt werden, umso weniger hat der Fan davon. Aber der Teufel steckt hier nicht im Detail, sondern im System der Zentralvermarktung.
Die Entscheidung zeigt, wie vorsichtig die Wettbewerbshüter geworden sind, wenn es um den Volkssport Fußball geht. Schließlich wurden ihnen von höchster Ebene gute Ratschläge“ erteilt, wie der Fall zu lösen sei. Und wer möchte sich vorwerfen lassen, die Bundesliga auf dem Gewissen zu haben?
Text: F.A.Z.