Der Fiskus und die Rente

Alte Steuerschulden

Von Kerstin Schwenn

23. Juli 2008 Der Fiskus rückt den Rentnern auf die Pelle: Vom nächsten Jahr an werden die Finanzämter im Bilde sein über sämtliche Alterseinkünfte der 20 Millionen Rentner im Land. Sie sollen dann endlich die Steuern einziehen können, die dem Staat nach der Rechtslage schon seit längerem zustehen.

Im Jahr 2005 entschied sich die Bundesregierung für den Systemwechsel zur sogenannten nachgelagerten Rentenbesteuerung: Dabei werden - nach dem Ende einer langen Übergangszeit - die Renten voll besteuert, im Gegenzug die Beiträge zur Rentenversicherung während des Arbeitslebens steuerfrei gestellt. Seit dem Systemwechsel müssen Rentner ihre Einkünfte (über den Freibeträgen) mindestens zur Hälfte versteuern.

Doch diese ärgerliche Pflicht ist für viele bisher nur Gesetzestheorie. Denn die Finanzverwaltung ließ die Umsetzung, technische Schwierigkeiten anführend, jahrelang schleifen - und die Rentner in Ruhe. Viele verzichteten deshalb gleich ganz auf das Versteuern ihrer Einkünfte. Damit werden sie nun bald nicht mehr durchkommen. Sie müssen ihre Steuerschulden rückwirkend begleichen. In schweren Fällen sind Verfahren wegen Steuerhinterziehung nicht ausgeschlossen.



Text: F.A.Z.