11. Juli 2009 Während die Spitzenmanager auf ihrer jährlichen Corporate Governance Kodex-Konferenz über die Lehren aus der Krise für die Führung und Kontrolle von Unternehmen debattierten, beschloss das Kabinett das Gesetz zur Angemessenheit von Vorstandsvergütungen. Am Freitag hat es der Bundesrat durchgewinkt, im August tritt es in Kraft. Schon beim Zwang zur individuellen Offenlegung der Vorstandsgehälter wurde ein Gesetz beschlossen, weil nicht alle Konzerne den Empfehlungen der Kommission gefolgt sind. Spielen der Kodex und der Gesetzgeber künftig Hase und Igel? Der Ausgang der Fabel ist bekannt. Droht dem Kodex dasselbe Schicksal wie dem Hasen, der erschöpft den Tod fand? Welchen Sinn und Zweck haben eine Regierungskommission Corporate Governance und die Selbstregulierung der Wirtschaft in Form eines Kodex, wenn der Gesetzgeber eine Politik der Aktienrechtsreform in Permanenz“ betreibt?
Künftig muss sich die Entlohnung in börsennotierten Aktiengesellschaften stärker an langfristigen Zielen orientieren. In der Wirtschaft geht schon die Angst um, ob der übliche Jahresbonus noch erlaubt ist. Die Manager brauchen sich über das neue Gesetz nicht zu beklagen. Als die schwarzen Schafe unter ihnen entlarvt wurden, haben sie sich in einer Mischung aus falsch verstandener Kameraderie und Kumpanei weggeduckt, anstatt die Fehlentwicklungen zu korrigieren. Zur Selbstregulierung gehört auch, dass die zahlreichen Manager, die die Bodenhaftung nicht verloren haben, aussprechen, was man tun oder eben lassen sollte, und zeigen, wo Maß und Mitte sind.
Jahresgehalt von 80 Millionen Euro ermöglicht
Angesichts der emotional aufgeladenen Stimmung in der Bevölkerung und der nahenden Bundestagswahl können Aufsichtsräte und Vorstände froh sein, dass der Gesetzgeber nicht strengere Vorgaben gemacht hat. Es waren die Aufsichtsräte, die die kritikwürdigen Vorstandsverträge geschlossen haben. So hat der Aufsichtsrat von Porsche Vorstandschef Wendelin Wiedeking, der übrigens Mitglied der Corporate-Governance-Kommission ist, ein Jahresgehalt von rund 80 Millionen Euro ermöglicht, weil er ihn am Gewinn, nicht aber am Verlust beteiligte. Über die notwendige Unabhängigkeit von Aufsichtsräten wurde zwar viel geredet, tatsächlich aber übernahm in zahlreichen Konzernen zur Pensionierung der Vorstandsvorsitzende wie selbstverständlich den Vorsitz des Kontrollgremiums.
Das hat auch Gerhard Cromme so gemacht, Aufsichtsratsvorsitzender von Thyssen-Krupp, der jahrelang die Regierungskommission leitete. Das verstieß wegen einer speziellen Ausnahmeklausel nicht gegen den Wortlaut des Kodex, aber es widerspricht seinem Geist. Zudem wurden unter Cromme dem Großaktionär Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung besondere Entsenderechte in den Aufsichtsrat von Thyssen-Krupp eingeräumt. Darüber hinaus legt Cromme das Aktiengesetz großzügig aus, damit der Stiftungsvorsitzende regelmäßig an den Sitzungen des Aufsichtsrats von Thyssen-Krupp teilnehmen kann. Auch Crommes Nachfolger, Klaus-Peter Müller, wechselte vom Vorstandsvorsitz auf den Chefposten im Aufsichtsrat der Commerzbank. Man kann Müller die globale Finanzkrise nicht vorwerfen, auch gibt es keine Zweifel an seinen Verdiensten und der Fähigkeit, moderierend zu führen. Aber man darf fragen, ob er als Chefkontrolleur einer teilverstaatlichten Bank der ideale Vorsitzende einer Kommission ist, die die Interessen der Konzerne nachdrücklich gegenüber der Politik vertreten muss, und das auch noch in einer Zeit, in der der Kodex von den Mühlsteinen des Gesetzgebers zerrieben zu werden droht.
Gute Unternehmensführung muss gelebt werden
Da es in der Frage der Unabhängigkeit des Aufsichtsratsvorsitzenden noch nicht einmal in der Führung der Corporate-Governance-Kommission Vorbilder gibt, kann man dem Gesetzgeber kaum vorwerfen, dass er auch hier aktiv geworden ist und mit dem Gesetz eine zweijährige Karenzzeit für solche Wechsel verfügt hat. Die Aufsichtsräte großer Publikumsgesellschaften dürften in Zukunft seltener von Altvorständen geführt werden. Wie wenig unter den Managern vom korporativen Geist der alten Deutschland AG noch vorhanden ist, zeigt eine Episode. In einem wütenden Brief an die Regierung protestierten zwölf Aufsichtsratsvorsitzende gegen das Gesetz, ohne die Kommission zu informieren; einer der Unterzeichner war Müllers Vorgänger Cromme.
Gute Unternehmensführung kann mit noch so vielen Detailvorschriften nicht verordnet, sondern muss gelebt werden. Die Übernahme immer neuer angelsächsischer Managementmoden hat den Kodex nicht besser, sondern nur unübersichtlicher und schlechter gemacht. Der Regelungswahn kann für Konzerne zum Wettbewerbsnachteil werden. Die besten Hochschulabgänger gehen heute nicht mehr automatisch zu den Konzernen, immer mehr bevorzugen Familienunternehmen. Bevor das Justizministerium auch im nächsten Jahr wieder Hasen jagt und der Ermahnung auf der diesjährigen Corporate-Governance-Konferenz, für mehr Frauen in den Aufsichtsräten zu sorgen, ein Gesetz zur Einführung einer Frauenquote folgen lässt, sollte sich die Kommission lieber selbst auflösen.
Text: F.A.Z.
„Der Staat sollte sich grundsätzlich bei Opel ![]()
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