Sicher ist der Verdacht der Untreue ggf. nicht zu erhärten. Zu der Erteilung eines auf Dauer oder Zeit angelegten Berufsverbots sollte es allemal reichen. Denn so schreibe ich wiederholt: die Unfähigkeit als Banker haben die ins Visier geratenen "Anleger ?Zocker"mit ihren die Bank schädigenden Aktivitäten belegen, was bei anderen Berufsgruppen : Statikern, Ärzten usw. zuueiner solcher Maßnahme ausreicht.
DUR
haben die auch einen Namen?
...konservative Bayern, fröhliche Rheinländer. Die jeweiligen Landesbanken haben mit diesen Attributen aber gründlich aufgeräumt. Respekt!